Parkerleichterungen für Schwerbehinderte

AnsprechpartnerGerlinde Westphalen-Koppke
Zimmer: 116
Telefon: 06763/910-432
Telefax: 06763/910-429
Mail: g.westphalen-koppke@kirchberg-hunsrueck.de

Christine Stein
Zimmer: 114
Telefon: 06763/910-431
Telefax: 06763/910-429
Mail: c.stein@kirchberg-hunsrueck.de

AnschriftVerbandsgemeindeverwaltung
Marktplatz 5
D-55481 Kirchberg (Hunsrück)
Öffnungszeitenmontags, dienstags, mittwochs und freitags: 8.30 - 12.00 Uhr
donnerstags: 8.00 - 18.00 Uhr

Behinderte, in deren Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "aG" oder "Bl" eingetragen ist, können auf Antrag einen Parkausweis erhalten und damit Parkerleichterungen in Anspruch nehmen.

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Behinderte mit dem Merkzeichen "G" einen Parkausweis ausgestellt bekommen.

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
  • gültiger Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid des Amtes für soziale Angelegenheiten
  • aktuelles Passfoto (nur erforderlich für Parkausweise, die bei Vorliegen der Merkzeichen "aG" bzw. "Bl" ausgestellt werden, nicht erforderlich für Parkausweise für besondere Gruppen der Schwerbehinderte mit Merkzeichen "G")
  • Personalausweis
  • falls der Antrag für einen Betreuten gestellt werden soll, die Betreuungsurkunde des Betreuers
Bei Neuausstellung eines Parkausweises wegen Ablauf des bisherigen Parkausweises sind der alte Parkausweis sowie die Ausnahmegenehmigung vorzulegen, da diese bei Aushändigung des neuen Ausweises eingezogen werden.