Bauantrag und weitere Informationen
Typische Bauvorhaben sind hierbei die Errichtung von Ein- oder Mehrfamilienhäusern, aber auch die Umnutzung landwirtschaftlicher Betriebsgebäude zu Wohnzwecken, die Errichtung oberirdischer Garagen bis zu 100 qm Nutzfläche oder nichtgewerblich genutzte Gebäude bis zu 300 m3 umbauten Raumes. Diese Auflistung ist nicht abschließend.
Das Freistellungsverfahren nach § 67 Landesbauordnung kommt nur dann in Betracht, wenn
- es sich um ein Wohngebäude handelt,
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es im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes errichtet werden soll und dabei die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden,
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und die Erschließung gesichert ist.
Aber auch in diesen Freistellungsverfahren ist ein Antrag zu stellen (Vordruck "Bauantrag") und die erforderlichen Unterlagen und Nachweise einzureichen. Sie erhalten anstelle einer "Baugenehmigung" eine "Bescheinigung im Freistellungsverfahren".
Darüber, ob das von Ihnen beabsichtigte Bauvorhaben im Freistellungsverfahren errichtet werden kann oder ob es einer Baugenehmigung bedarf und welche untere Bauaufsichtsbehörde für Sie zuständig ist, geben wir Ihnen gerne Auskünfte.
Reichen Sie die Unterlagen bitte vollständig mit allen erforderlichen Nachweisen bei uns ein. Nur dann ist es uns möglich, Ihren Antrag reibungslos und unverzüglich zu bearbeiten.
Den von Ihnen und Ihrem Planer/Architekten/Entwurfverfasser unterschriebenen Bauantrag legen Sie bitte wie folgt vor:
- Vordruck Bauantrag (2-fach):
Name, Adresse, Ihre Telefonnummer und die des Planers, Lage des Grundstückes; - Vordruck Baubeschreibung (2-fach);
- Amtlicher Lageplan (2-fach)
zu erhalten beim Vermessungs- und Katasteramt Simmern; muss aktuellen Datums sein;
konkreter Standort des zu errichtenden Gebäudes ist von Ihrem Planer einzuzeichnen; - Bauzeichnungen (2-fach)
Grundrisszeichnungen, Ansichten, Schnitte, Darstellung Entwässerungsanlagen, Darstellung der Höhenangaben des natürlichen Geländes und des Straßenniveaus; - Berechnungen (2-fach):
Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl, Bruttorauminhalt, Nachweis zur Vollgeschossigkeit,
Fußbodenhöhe des Erdgeschosses, Wohnflächen- und Nutzflächenberechnung; - Statistischer Erhebungsbogen:
erhältlich bei Ihrem Planer/Architekten/Entwurfverfassers.
Standsicherheitsnachweise (Statik) und der Nachweis des Wärmeschutzes nach der Energieeinsparverordnung können Sie bis spätestens zum Baubeginn nachreichen, diese müssen bei Antragstellung nicht unbedingt vorliegen.
Baugenehmigungen für gewerbliche oder nicht in unsere Zuständigkeit fallende Vorhaben können Sie ebenfalls bei uns einreichen. Nach Einholung der Zustimmung/Einvernehmen der Gemeinde leiten wir diese Anträge an die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück in Simmern weiter.
Sofern Sie im Wege einer Bauvoranfrage die planungsrechtliche Zulässigkeit Ihres Bauvorhabens prüfen lassen möchten, richten Sie bitte eine entsprechende schriftliche Anfrage an uns. Hier reicht ein einfaches Schreiben mit kurzer Beschreibung Ihres Vorhabens aus. Fügen Sie bitte noch einen Lageplan mit Kennzeichnung des betreffenden Grundstücks bei.
Bauantragsvordrucke zum Herunterladen
Abweichung_von_baulichen_Anforderungen.pdf (7,1 kB)
Antrag Baugenehmigung_und_Freistellung.pdf (240,1 kB)
Baubeschreibung_Anlagen_fuer_Gas.pdf (11,0 kB)
Baubeschreibung_Anlagen_fuer_Heizoel.pdf (15,3 kB)
Baubeschreibung_Feuerungsanlagen.pdf (18,4 kB)
Baubeschreibung_Gebaeude.pdf (27,7 kB)
Betriebsbeschreibung.pdf (14,0 kB)
Betriebsbeschreibung Landwirtschaft.pdf (45,7 kB)
Hinweise_zum_Bauverfahren.pdf (96,8 kB)
Merkblatt Bauantrag und weitere Informationen.pdf (8,7 kB)
Merkblatt Baugenehmigung fuer Edelstahlkamine.pdf (10,0 kB)
Merkblatt_Abfall.pdf (195,6 kB)
Merkblatt_Brennwert.pdf (18,7 kB)
Merkblatt_Gebaeude.pdf (87,0 kB)
Merkblatt_Trennung_und_Verwertung_von_Bauabfaellen.pdf (7,9 kB)