Die Bürgerservicestelle

Nachfolgende Dienstleistungen können hier in Anspruch genommen werden:

  • Auskünfte und Informationen
  • amtliche Beglaubigungen
  • Ausgabe von Personalausweisen und Reisepässen, die beantragt und bezahlt sind (alte Ausweisdokumente sind bei der Abholung mitzubringen)
  • Ausgabe von EU-Kartenführerscheinen (Benachrichtigung durch die Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises, Simmern).
    Altführerschein und Nachweis über entrichtete Umtauschgebühr sind vorzulegen.
  • Fundbüro
    Bei Fund eines Gegenstandes kann dieser hier zur Aufbewahrung abgegeben werden (der Finder kann die Fundsache auch selbst aufbewahren). In jedem Fall ist jedoch eine Fundanzeige beim Fundbüro abzugeben. Die Fundanzeige kann telefonisch, schriftlich (auch per Fax oder e-mail) oder mündlich im Rahmen einer persönlichen Vorsprache erfolgen.

    Bei Fund eines Tieres bitten wir, dies telefonisch anzuzeigen, damit der Verbleib des Tieres besprochen werden kann.

    Bei Verlust eines Gegenstandes kann uns dieses durch eine Verlustanzeige (auf den o. g. Wegen) mitgeteilt werden.

    Sollte Ihnen ein Tier entlaufen sein, kann ebenfalls eine Verlustanzeige abgegeben werden.

  • Annahme und Bestätigung von Anträgen zur Befreiung von den Rundfunk- und Fernsehgebühren (GEZ)
    Bei Beantragung legen Sie bitte den Original-Leistungsbescheid (z. B. Bescheid für Arbeitslosengeld-II, Grundsicherungsleistungen, ...) sowie die Teilnehmer-Nr. der GEZ vor.
    Sollte Ihnen der Leistungsbescheid noch nicht vorliegen, kann ein vorsorglicher Antrag zur Fristwahrung gestellt und der Leistungsbescheid nach Erhalt an die GEZ nachgereicht werden.
    Befreiungsvoraussetzungen:  siehe www.gez.de
  • Ausgabe von Vordrucken zur Lohn- und Einkommensteuererklärung
  • Ausgabe von Anträgen nach dem Wohngeldgesetz (Miet- und Lastenzuschuss)

  • Ausgabe von Anträgen auf Feststellung einer Schwerbehinderung (www.lsjv.rlp.de)
  • Ausgabe von gelben und blauen Wertstoffsäcken
  • Ausgabe von Informationsbroschüren