Die Dorferneuerung
Reine Schönheitsreparaturen oder etwa Unterhaltungsmaßnahmen werden im Rahmen der Dorferneuerung nicht gefördert. Möchten Sie zum Beispiel ausschließlich neue Fenster einbauen, informieren Sie sich bitte über eine Zuschussmöglichkeit im Modernisierungsprogramm (s. Rubrik Modernisierung). Ausgeschlossen ist eine Förderung auch dann, wenn mit den Maßnahmen bereits begonnen wurde.
Zuschüsse:
Bewilligungsstelle für die Fördermittel im Rahmen der Dorferneuerung ist die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück in Simmern. Es ist wichtig, mit dem dort ansässigen Dorferneuerungsbeauftragen die vorgesehenen baulichen Maßnahmen im Vorfeld abzusprechen. Die Anträge gibt es bei der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück oder bei uns.
Die Höhe der Förderung beläuft sich auf 30% der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 20.452,00 €. Die zuwendungsfähigen Kosten müssen sich auf mindestens 7.669,00 € belaufen.
Wenn Sie nähere Informationen erhalten oder wissen möchten, ob Ihre Gemeinde über ein Dorferneuerungskonzept verfügt, geben wir Ihnen gerne Auskünfte.