Das Einwohnermeldeamt

 

Bei einem Wohnungswechsel muss eine Meldung an das zuständige Einwohnermeldeamt erfolgen.

Nach § 13 Absatz 1 des Meldegesetzes für Rheinland-Pfalz muss sich die meldepflichtige Person unverzüglich an-, ab- bzw. ummelden. Das Unterlassen kann mit einem Verwarnungsgeld / Bußgeld geahndet werden.


An- und Ummeldungen können in der Regel nur persönlich durchgeführt werden. Abmeldungen sind nur erforderlich bei Aufgabe einer Nebenwohnung sowie bei Wegzug ins Ausland. Die Abmeldung kann auch schriftlich erfolgen.Das hierfür erforderliche Formular können Sie sich hier herunterladen.

Folgende Unterlagen bringen Sie bitte mit:

Anmeldung bei Zuzug von außerhalb der Verbandsgemeinde Kirchberg:
  • Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass aller umzumeldenden Personen
  • evtl. Stammbuch
  • ggf. Mietvertrag (bei Umzug in eine Mietwohnung)


Ummeldung innerhalb der Verbandsgemeinde Kirchberg
  • Personalausweis, Reisepass (nur bei Wohnortwechsel) oder Kinderreisepass aller umzumeldenden Personen


Info:
Hauptwohnung ist die vorwiegend genutzte Wohnung (Schwerpunkt der Lebensbeziehung). Jede weitere Wohnung wird als Nebenwohnung bezeichnet.


Bei Umzug innerhalb des Kreises ("SIM") kann auch die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) hier geändert werden. Hierfür fällt eine Gebühr von 10,70 € an.


Meldebescheinigung / Haushaltsbescheinigung:
Falls Sie eine Meldebescheinigung oder Haushaltsbescheinigung benötigen, müssen Sie nicht persönlich beim Einwohnermeldeamt vorsprechen, sondern können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, diese ausstellen zu lassen. Die bevollmächtigte Person muss sich hierfür ausweisen können.
Die Gebühr für die Bescheinigung beträgt 5,00 €.
 

Für weitergehende Auskünfte wenden Sie sich bitte an die nebenstehend genannten Ansprechpartnerinnen.