Polizeiliches Führungszeugnis / Gewerbezentralregisterauskunft
| Ansprechpartner | Stefanie Schuch Zimmer: 102b Telefon: 06763/910-417 Telefax: 06763/910-499 Mail: s.schuch@kirchberg-hunsrueck.de Olga Hergert Zimmer: 102a Telefon: 06763/910-418 Telefax: 06763/910-499 Mail: o.hergert@kirchberg-hunsrueck.de |
| Anschrift | Verbandsgemeindeverwaltung Marktplatz 5 D-55481 Kirchberg (Hunsrück) |
| Öffnungszeiten | montags, dienstags, mittwochs und freitags: 8.30 - 12.00 Uhr donnerstags: 8.00 - 18.00 Uhr jeden 1. Samstag im Monat von 9.00 - 12.00 Uhr |
Die Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnisses bzw. einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann nur persönlich beim Einwohnermeldeamt erfolgen (persönliches Erscheinen zwingend erforderlich). Hierfür ist der Personalausweis vorzulegen.
Die Gebühr für das Führungszeugnis bzw. der Gewerbezentralregisterauskunft beträgt 13,00 €.
Das Führungszeugnis wird dem Antragsteller innerhalb von ca. 2 Wochen direkt zugesandt.
Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0):
Zur Beantragung muss der Verwendungszweck (evtl. auch Aktenzeichen) und die genaue Adresse der Behörde angegeben werden. Die Zustellung erfolgt direkt an die Behörde.
Vorlage bei einer privaten Stelle (Belegart N):
Die Zustellung erfolgt hier direkt an die Adresse des Antragstellers.
Die Gebühr für das Führungszeugnis bzw. der Gewerbezentralregisterauskunft beträgt 13,00 €.
Das Führungszeugnis wird dem Antragsteller innerhalb von ca. 2 Wochen direkt zugesandt.
Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0):
Zur Beantragung muss der Verwendungszweck (evtl. auch Aktenzeichen) und die genaue Adresse der Behörde angegeben werden. Die Zustellung erfolgt direkt an die Behörde.
Vorlage bei einer privaten Stelle (Belegart N):
Die Zustellung erfolgt hier direkt an die Adresse des Antragstellers.