Polizeiliches Führungszeugnis / Gewerbezentralregisterauskunft
Die Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnisses bzw. einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann nur persönlich beim Einwohnermeldeamt erfolgen (persönliches Erscheinen zwingend erforderlich). Hierfür ist der Personalausweis vorzulegen.
Die Gebühr für das Führungszeugnis bzw. der Gewerbezentralregisterauskunft beträgt 13,00 €.
Das Führungszeugnis wird dem Antragsteller innerhalb von ca. 2 Wochen direkt zugesandt.
Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0):
Zur Beantragung muss der Verwendungszweck (evtl. auch Aktenzeichen) und die genaue Adresse der Behörde angegeben werden. Die Zustellung erfolgt direkt an die Behörde. Bitte bringen Sie daher zur Beantragung das Schreiben mit, aus dem hervorgeht, an welche Behörde das Führungszeugnis übersandt werden soll.
Vorlage bei einer privaten Stelle (Belegart N):
Die Zustellung erfolgt hier direkt an die Adresse des Antragstellers.