Das Gewerbeamt
| Ansprechpartner | Peter Müller Zimmer: 104 Telefon: 06763/910-416 Telefax: 06763/910-699 Mail: p.mueller@kirchberg-hunsrueck.de |
| Anschrift | Verbandsgemeindeverwaltung Marktplatz 5 D-55481 Kirchberg (Hunsrück) |
| Öffnungszeiten | montags, dienstags, mittwochs und freitags: 8.30 - 12.00 Uhr donnerstags: 8.00 - 18.00 Uhr |
Gewerbemeldungen
Auszug aus der Gewerbeordnung (§ 14 Absatz 1 GewO)
Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.
Das Gleiche gilt, wenn
Gebühren: Die Gebühr für jede Art der Anzeige beträgt 10,23 €.
Erlaubnispflichtige Gewerbe:
Die Ausübung einiger Gewerbe bedarf einer Erlaubnis durch das Gewerbeamt. Hierzu gehören unter anderem
Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.
Das Gleiche gilt, wenn
- der Betrieb verlegt wird (Gewerbeummeldung)
- der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind (Gewerbeummeldung) oder
- der Betrieb aufgegeben wird (Gewerbeabmeldung).
Gebühren: Die Gebühr für jede Art der Anzeige beträgt 10,23 €.
Erlaubnispflichtige Gewerbe:
Die Ausübung einiger Gewerbe bedarf einer Erlaubnis durch das Gewerbeamt. Hierzu gehören unter anderem
- Makler-, Bauträger- und Baubetreuungsgewerbe gemäß § 34 c GewO
- Reisegewerbe gemäß § 55 GewO
- Bewachungsgewerbe gemäß § 34 a GewO
- Schaustellungen von Personen gemäß § 33 a GewO
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten gemäß § 33 c GewO
- Spielhallen und ähnliche Unternehmen gemäß § 33 i GewO
- Versteigerungsgewerbe gemäß § 33 b GewO