Immissionen
| Ansprechpartner | Peter Müller Zimmer: 104 Telefon: 06763/910-416 Telefax: 06763/910-699 Mail: p.mueller@kirchberg-hunsrueck.de |
| Anschrift | Verbandsgemeindeverwaltung Marktplatz 5 D-55481 Kirchberg (Hunsrück) |
| Öffnungszeiten | montags, dienstags, mittwochs und freitags: 8.30 - 12.00 Uhr donnerstags: 8.00 - 18.00 Uhr |
Unter Immissionen versteht man Einwirkungen auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser sowie Kultur- und sonstige Sachgüter durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen.
Oft kommt es zu Beschwerden, speziell bei Lärmbelästigungen und Luftverunreinigungen etc.
Rasen mähen - aber nicht zur falschen Zeit!
Zum Thema "Rasenmähen" wird auf die folgende Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz vom 24.05.2006 hingewiesen:
Der Rasen sprießt und muss gemäht werden. Da Rasenmähen meist mit Lärm verbunden ist, ist es sinnvoll, bestimmte Spielregeln einzuhalten, um damit Ärger zwischen Nachbarn zu vermeiden.
Rasenmäher dürfen in der Zeit von 7.00 Uhr - 20.00 Uhr betrieben werden, allerdings nicht an Sonn- und Feiertagen. Hier wird seit einigen Jahren nicht mehr zwischen Benzin- und Elektromähern unterschieden.
Besonders lärmintensive motorbetriebene Rasenmäher dürfen von Privatpersonen auch in der Zeit von 13.00 Uhr - 15.00 Uhr nicht betrieben werden. Besonders lärmintensiv ist ein Gerät dann, wenn es bei einer Schnittbreite von weniger als 50 Zentimetern 96 Dezibel oder bei einer Schnittbreite, die kleiner als 120 Zentimeter ist, 100 Dezibel überschreitet.
Wer nicht darauf angewiesen ist, in der Mittagszeit den Rasen zu mähen oder nicht sicher ist, ob der Rasenmäher lärmarm ist, sollte seiner Umgebung eine Lärmpause von 13.00 Uhr - 15.00 Uhr gönnen. Gemäht werden darf in dieser Zeit nur, wenn das Gerät die Lärmgrenze sicher nicht überschreitet; Rasenmäher tragen häufig ein Hinweisetikett. Für die gewerbliche Nutzung gibt es keine Einschränkungen zur Mittagszeit; der Gartenbaubetrieb muss also seine Arbeiten nicht unterbrechen.
Besonders lärmintensive Gartengeräte wie Freischneider, verbrennungsmotorbetriebene Grastrimmer und -kantenschneider sowie Laubbläser und -sammler dürfen - auch im gewerblichen Bereich nur werktags zwischen 9.00 Uhr und 13.00 Uhr sowie von 15.00 Uhr - 17.00 Uhr betrieben werden.
Bei Störungen empfiehlt es sich, mit dem Verursacher zu sprechen und ihn zu bitten, die Betriebszeiten einzuhalten. Sollte dies nicht funktionieren, sind die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden oder für den gewerblichen Bereich die Regionalstellen Gewerbeaufsicht der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord oder Süd die Ansprechpartner.
Für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirchberg (Hunsrück) ist für den gewerblichen Bereich die Regionalstelle Gewerbeaufsicht in Idar-Oberstein, Tel. 06781 / 5650 zuständig.
Einhaltung der Nachtruhe
Rechtsgrundlage: § 4 des Landesimmissionsschutzgesetzes (LimSchG)
Von 22.00 - 6.00 Uhr sind generell Betätigungen verboten, die zu einer Störung der Nachtruhe führen können.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter unseres Ordnungsamtes gerne zur Verfügung.