Jugendfreizeiten

Zuschüsse zur Durchführung von Jugendfreizeiten

Die Verbandsgemeinde Kirchberg stellt im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit Haushaltsmittel bereit, um Jugendgruppen zur Durchführung von Jugendfahrten, Lagern und Freizeiten Zuschüsse gewähren zu können.


Vorgenannte Veranstaltungen der Jugendbetreuung werden nach folgenden Grundsätzen bezuschusst:

  1. Zuschüsse für Jugendfahrten, Lager und Freizeiten im Inland und europäischen Ausland werden für eine Dauer von drei bis vierzehn Tagen gewährt. Die Zuwendung beträgt 1,50 € je Teilnehmer und Tag.
  2. Eine Förderung erfolgt nur, wenn mindestens zehn Jugendliche aus der Verbandsgemeinde Kirchberg teilnehmen. Gefördert werden nur Teilnehmer, die unter 18 Jahre alt sind.
  3. Zuschussbeträge unter 100,00 € pro Veranstaltung werden nicht ausgezahlt.
  4. Antragsberechtigt als Veranstalter sind freie Wohlfahrtsverbände, kirchliche Träger, organisierte Jugendverbände und Vereine. Zuschüsse beantragt werden können nur für jugendliche Teilnehmer mit Wohnsitz in der Verbandsgemeinde Kirchberg.
  5. Die Anträge sind spätestens eine Woche vor Beginn der Veranstaltung schriftlich bei der Verbandsgemeinde-verwaltung Kirchberg einzureichen, wobei der Zweck, die voraussichtliche Dauer und die Teilnehmerzahl anzugeben sind.
  6. Innerhalb von 4 Wochen nach Beendigung der Veranstaltung ist der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg eine Teilnehmerliste mit Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnort und eigenhändiger Unterschrift der Teilnehmer sowie ein Program vorzulegen. Gleichzeitig ist anzugeben, auf welches Konto der zu gewährende Zuschuss überwiesen werden soll.
  7. Der Tag der Abfahrt und der Tag der Rückkehr werden nur bezuschusst, wenn die Fahrt vor 10.00 Uhr begonnen hat bzw. nach 15.00 Uhr beendet ist.
  8. Die Gewährung der Zuschüsse erfolgt im Rahmen der verfügbaren Mittel im betreffenden Haushaltsjahr. Ein Rechtsanspruch auf Zuschussgewährung besteht nicht.