Lohnsteuerkarten
| Ansprechpartner | Stefanie Schuch Zimmer: 102b Telefon: 06763/910-417 Telefax: 06763/910-499 Mail: s.schuch@kirchberg-hunsrueck.de Olga Hergert Zimmer: 102a Telefon: 06763/910-418 Telefax: 06763/910-499 Mail: o.hergert@kirchberg-hunsrueck.de |
| Anschrift | Verbandsgemeindeverwaltung Marktplatz 5 D-55481 Kirchberg (Hunsrück) |
| Öffnungszeiten | montags, dienstags, mittwochs und freitags: 8.30 - 12.00 Uhr donnerstags: 8.00 - 18.00 Uhr jeden 1. Samstag im Monat von 9.00 - 12.00 Uhr |
Die Lohnsteuerkarten für das jeweils kommende Jahr erhalten Sie von der Gemeinde, in der Sie am 20. September des laufenden Jahres mit Hauptwohnsitz gemeldet waren.
Sollten Sie erstmals eine Lohnsteuerkarte benötigen, können Sie diese auch telefonisch oder per Fax beantragen.
Sofern Sie Ersatz für eine verlorengegangene Lohnsteuerkarte benötigen oder die Lohnsteuerklasse auf einer vorhandenen Lohnsteuerkarte geändert werden soll, müssen Sie dies bei einer persönlichen Vorsprache beim Einwohnermeldeamt beantragen. Bitte beachten Sie, dass Sie bei Änderung der Lohnsteuerklasse auch die Lohnsteuerkarte Ihres Ehegatten benötigen.
Für die Änderung einer Lohnsteuerkarte bzw. die Neuausstellung bei Verlust fällt eine Gebühr in Höhe von 5,00 € an.
Unbefugte Änderung und Ergänzung der Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte sind verboten und strafbar.
Sollten Sie erstmals eine Lohnsteuerkarte benötigen, können Sie diese auch telefonisch oder per Fax beantragen.
Sofern Sie Ersatz für eine verlorengegangene Lohnsteuerkarte benötigen oder die Lohnsteuerklasse auf einer vorhandenen Lohnsteuerkarte geändert werden soll, müssen Sie dies bei einer persönlichen Vorsprache beim Einwohnermeldeamt beantragen. Bitte beachten Sie, dass Sie bei Änderung der Lohnsteuerklasse auch die Lohnsteuerkarte Ihres Ehegatten benötigen.
Für die Änderung einer Lohnsteuerkarte bzw. die Neuausstellung bei Verlust fällt eine Gebühr in Höhe von 5,00 € an.
Unbefugte Änderung und Ergänzung der Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte sind verboten und strafbar.