Das Modernisierungsprogramm 2011

Fassadensanierung
Holzpellets - auch eine Möglichkeit

Das Modernisierungsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz beinhaltet eine Förderung grundsätzlicher  Modernisierungsmaßnahmen zur Energieeinsparung, wie etwa die Erneuerung Ihrer Heizungsanlage, die Anbringung neuer Fenster oder einer Solaranlage auf Ihrem Dach.

Seit 2009 gibt zwei separate Verwaltungsvorschriften, jeweils eine Vorschrift für die Förderung von Modernisierungsmaßnahmen in eigengenutztem Wohnraum und eine Vorschrift für Maßnahmen ausschließlich in Mietwohnungen.

Eigengenutzter Wohnraum - zwei Verfahren:
Als Teil des sozialen Wohnungsbaus ist das Modernisierungprogramm im Zuschussverfahren für eigengenutzten Wohnraum an Einkommensgrenzen gekoppelt, d.h. Sie müssen den Antragsunterlagen daher auch Nachweise über das Einkommen Ihres Haushaltes beifügen.

  1. Zuschussverfahren:
    Bei aufzuwendenden Kosten zwischen 2.000 Euro und 10.000 Euro erfolgt die Förderung durch einen Zuschuss in Höhe von 25 v.H., also maximal 2.500 Euro. Es gelten die Einkommensgrenzen des Wohnraumförderungsgesetzes zuzüglich 10 %. Bewilligungsstelle ist die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis in Simmern (Herr Hoffmann, Tel: 06761/82-608).
    Eine Auflistung der Maßnahmen, die mit diesem Verfahren gefördert werden, können Sie hier einsehen.
  2. Hausbankenverfahren:
    Belaufen sich die Kosten über 10.000 Euro, erhalten Sie eine Förderung in Form einer Zinsgaranie/Zinsverbilligung bei der Aufnahme eines Kapitalmarktdarlehens. Die Einkommensgrenze des Wohnraumförderungsgesetzes dürfen hier um bis zu 60 v.H. überschritten werden. Anträge erhalten Sie bei Ihrer Hausbank.

Mietwohnungen - drei Verfahren:
Für Eigentümer von Mietwohnungen gelten nach Erhalt einer Förderung Belegungs- und Mietbindungen oder aber nur Mietbindungen. Bei allen drei Varianten sind Sie als Vermieter auf jeden Fall an Mietobergrenzen nach dem Mietwohnungsprogramm gebunden. Mieterhöhungen sind nur nach den maßgeblichen mietrechtlichen Bestimmungen zulässig.

Wegen der verschiedenen Verfahrensmöglichkeiten bitten wir Sie, sich in jedem Fall unmittelbar an die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück in Simmern oder Ihre Hausbank (Kosten über 10.000 Euro bzw. Förderung mit Belegungs- und Mietbindung über 10 Jahre) zu wenden.

Im Rahmen unserer Möglichkeiten stehen aber auch wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an unsere Sachbearbeiterin.

Sämtliche Antragsvordrucke sind auf der Internetseite der Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz  (http://www.lth-rlp.de/) zum Herunterladen bereitgestellt.