Reisebedingungen
Sehr geehrter Gast,
1. Vertragsschluss
1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung), die mündlich, telefonisch, schriftlich, per Fax, per E-Mail oder über das Internet erfolgen kann, bietet der Kunde der TI den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage seines Angebots sind die Reisebeschreibung, diese Reisebedingungen und alle ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (Katalog, Gastgeberverzeichnis, Internet), soweit diesem dem Kunden vorliegen.
1.2. Im Falle einer elektronischen Übermittlung des Buchungswunschs bestätigt die TI dem Kunden unverzüglich auf elektronischem Weg den Eingang. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Buchungsbestätigung dar und begründet keinen Anspruch auf Zustandekommen des Reisevertrages entsprechend dem Buchungswunsch des Kunden.
1.3. Der Reisevertrag kommt mit der Buchungsbestätigung der TI an den Kunden zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhält der Kunde die schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermittelt. Eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung kann unterbleiben, wenn die Buchung des Kunden kürzer als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
1.4. Weicht die Buchungsbestätigung der TI von der Buchung des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot der TI vor, an welches diese 10 Tage ab dem Datum der Buchungsbestätigung gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses geänderten Angebots zu Stande, soweit der Kunde die Annahme dieses Angebots durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt. Entsprechendes gilt, wenn die TI dem Kunden ein schriftliches Angebot für eine Pauschale unterbreitet hat.
1.5. Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2.
Leistungen, Leistungsänderungen
2.1. Die von der TI geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der dieser zugrunde liegenden Ausschreibung des jeweiligen Pauschalangebots und nach Maßgabe sämtlicher, in der Buchungsgrundlage enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.
3. Anzahlung/Restzahlung
3.1. Die TI ist eine juristische Personen des öffentlichen Rechts und somit nach der gesetzlichen Bestimmung des § 651k Abs. (6) Ziffer 3 BGB nicht zur Durchführung der gesetzlichen Kundengeldabsicherung bei Pauschalreisen und damit nicht zur Übergabe eines so genannten Sicherungsscheins verpflichtet. Selbstverständlich ist ihr an die TI bezahltes Geld gleichwohl völlig sicher.
3.2. Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart und in der Buchungsbestätigung vermerkt ist, 10% des Reisepreises.
4.
Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung
4.1. Der Kunde kann bis Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt zur Vermeidung von Missverständnissen schriftlich zu erklären. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der TI.
4.2. In jedem Fall des Rücktritts durch den Reiseteilnehmer stehen der TI Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und die Aufwendungen der TI wie folgt zu, wobei gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung von Reiseleistungen berücksichtigt sind:
a) bis zum 31. Tag vor
Reisebeginn 10 % des Reisepreises
b) vom 30. bis zum 21. Tag vor Reisebeginn
20 % des Reisepreises
c) vom 20. bis zum 12. Tag vor Reisebeginn 40 % des
Reisepreises
d) vom 11. bis zum 03. Tag vor Reisebeginn 60%
e) ab dem 3.
Tag vor Reisebeginn und bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises
4.3. Der Abschluss einer Reise-Rücktritts-kosten-Versicherung wird dringend empfohlen.
4.4. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, der TI nachzuweisen, dass ihr keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als die vorstehend festgelegten Pauschalen. In diesem Fall ist der Kunde nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.
4.5. Der TI bleibt es vorbehalten, abweichend von den vorstehenden Pauschalen, im Einzelfall eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, wobei diese dem Kunden konkret zu beziffern und zu belegen ist.
4.6. Werden auf Wunsch des Kunden nach Vertragsschluss Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft, der Verpflegungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchungen) vorgenommen, so kann die TI, ohne dass ein Rechtsanspruch des Kunden auf die Vornahme der Umbuchung besteht und nur, soweit dies überhaupt möglich ist, bis zum 31. Tag vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt von EUR 26,- erheben. Spätere Umbuchungen sind nur mit Rücktritt vom Reisevertrag und Neubuchung entsprechend den vorstehenden Rücktrittsbedingungen möglich. Dies gilt nicht für Umbuchungswünsche, die nur geringfügige Kosten verursachen.
4.7. Für Rücktritt und Umbuchung gilt, dass bei gebuchten Eintrittskarten Kosten die durch die Rückgabe oder die Änderung entstehen neben dem Umbuchungsentgelt bzw. der Rücktritts Entschädigung gesondert zu bezahlen sind, soweit es der TI nicht gelingt, die Eintrittskarte anderweitig zu verwenden.
5. Obliegenheiten des Reisenden/Kunden,
(Mängelanzeige, Kündigung, Ausschlussfrist)
5.1. Der Reisende ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel unverzüglich der TI anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Eine Mängelanzeige gegenüber dem Leistungsträger, insbesondere dem Unterkunftsbetrieb ist nicht ausreichend.
5.2. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt oder ist dem Reisenden die Durchführung der Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, der TI erkennbaren Grund nicht zuzumuten, so kann der Reisende den Reisevertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 651e BGB) kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn die TI, bzw. ihre Beauftragten eine ihnen vom Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von der TI oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
5.3. Der Reisende hat Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen ausschließlich nach Reiseende innerhalb eines Monates nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber der TI unter der nachfolgend angegebenen Anschrift geltend zu machen. Eine fristwahrende Anmeldung kann nicht bei den Leistungsträgern, insbesondere nicht gegenüber dem Unterkunftsbetrieb erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen.
6. Besondere Obliegenheiten des Kunden/Reisenden bei Pauschalen mit ärztlichen Leistungen, Kurbehandlungen, Wellness-Angeboten
6.1. Bei Pauschalen, welche Wellnessangebote oder vergleichbare Leistungen beinhalten, obliegt es dem Reisenden sich vor der Buchung, vor Reiseantritt und vor Inanspruchnahme der Leistungen zu informieren, ob die entsprechende Behandlung oder Leistungen für ihn unter Berücksichtigung seiner persönlichen gesundheitlichen Disposition, insbesondere eventuell bereits bestehender Beschwerden oder Krankheiten geeignet sind.
6.2. Die TI schuldet diesbezüglich ohne ausdrückliche Vereinbarung keine besondere, insbesondere auf den jeweiligen Reisenden abgestimmte, medizinische Aufklärung oder Belehrung über Folgen, Risiken und Nebenwirkungen solcher Leistungen
6.3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob die TI nur Vermittler solcher Leistungen ist oder ob diese Bestandteil der Reiseleistungen sind.
7. Haftung
7.1. Die vertragliche Haftung der TI, für Schäden, die nicht Körperschäden sind ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder die TI für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
7.2. Die TI haftet nicht für Angaben und Leistungsstörungen im
Zusammenhang mit Leistungen,
a) die nicht vertraglich vereinbarte
Hauptleistungen sind und nicht Bestandteil des Pauschalangebots der TI sind und
für den Kunden erkennbar und in der Reiseausschreibung oder der
Buchungsbestätigung als Fremdleistung bezeichnet sind, oder
b) während des
Aufenthalts als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Kur- und
Wellnessleistungen, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen,
Ausflüge usw.)
7.3. Soweit Leistungen wie ärztliche Leistungen, Therapieleistungen, Massagen oder sonstige Heilanwendungen oder Dienstleistungen nicht Bestandteil des Pauschalangebots der TI sind und von dieser zusätzlich zur gebuchten Pauschale lediglich nach Ziff. 7.2 lediglich vermittelt werden, haftet die TI nicht für Leistungserbringung sowie Personen- oder Sachschäden. Soweit solche Leistungen Bestandteil der Reiseleistungen sind, haftet die TI nicht für einen Heil- oder Kurerfolg.
8. Rücktritt der TI
8.1. Die TI kann, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird, beim Nichterreichen einer ausgeschrieben oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, bis 3 Wochen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten.
8.2. Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung zu verweisen.
8.3. Die TI ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten.
8.4. Ergibt sich schon vor Ablauf der in Ziffer 8.1 bezeichneten Frist, dass die Reise nicht durchgeführt wird, so ist die TI verpflichtet, den Rücktritt unverzüglich zu erklären.
8.5. Im Falle des Rücktritts erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
9.1. Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von der TI zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf anteilige Rückerstattung.
9.2. Die TI wird sich jedoch, soweit es sich nicht um ganz geringfügige Beträge handelt, beim Leistungsträger um eine Rückerstattung bemühen und entsprechende Beträge an den Kunden zurück bezahlen, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an die TI zurückerstattet worden sind.
10. Verjährung
Ansprüche des Kunden, bzw. Reiseteilnehmers gegenüber der TI, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Kunden aus unerlaubter Handlung - verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum. Schweben zwischen dem Kunden und der TI Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Reiseteilnehmer oder die TI die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
11. Rechtswahl und Gerichtsstand
11.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der TI findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
11.2. Der Kunde kann die TI nur an deren Sitz verklagen.
11.3. Für Klagen der TI gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der TI vereinbart.
11.4. Die
vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus
vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den
Reisevertrag zwischen dem Kunden und der TI anzuwenden sind, etwas anderes
zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag
anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde
angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder
die entsprechenden deutschen Vorschriften.
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