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Das Sanierungsgebiet

Als Sanierungsgebiet gilt in Deutschland ein fest umrissenes Gebiet, in dem eine Gemeinde (Städte und Ortsgemeinden) eine städtebauliche Erneuerungsmaßnahme durchführt. In der Regel handelt es sich bei diesen Gebieten um Ortskerne. Dazu beschließt die Gemeinde eine förmliche Sanierungssatzung nach § 142 Baugesetzbuch.

In der Verbandsgemeinde Kirchberg verfügen die Ortsgemeinden Büchenbeuren und Sohren sowie die Stadt Kirchberg über entsprechende Sanierungsgebiete. Grundsätzlich können mit Sanierungsmitteln einzelne Modernisierungs-/Instandsetzungsmaßnahmen gefördert werden, wenn ihre Durchführung im öffentlichen Interesse liegt und den städtebaulichen Zielsetzungen entspricht. Förderfähig sind Maßnahmen an und in einem modernisierungs-/sanierungsbedürftigen Gebäude innerhalb dieses Sanierungsgebietes. Dieses Gebäude muss über einen verwertbaren Bestand verfügen und die Restnutzungsdauer nach der Maßnahme soll noch mindestens 30 Jahre betragen. Gefördert werden wohnraumwirksame Maßnahmen sowie Modernisierungs-/Instandsetzungsmaßnahmen zum Herrichten von Gebäuden und ihres Umfeldes für Handel, Dienstleistungen und Gewerbe einschließlich technologieorientierter Nutzungen. Bei der Ermittlung der Kosten können grundsätzlich alle baulichen Maßnahmen berücksichtigt werden, die im Hinblick auf die Sanierungsziele notwendig sind, den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und ortsüblich sind. Auch bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der äußerlichen Gestaltung der Gebäude im Sinne einer Stadtbildaufwertung können gefördert werden (etwa Dachdeckung, Fassaden, Fenster und Türen, die dem austil des Gebäudes und des Umfeldes entsprechend).
Die Höhe der Förderung beläuft sich grundsätzlich auf 30% der berücksichtigungsfähigen Gesamtkosten, jedoch höchstens 30.000,00 Euro.

Zur Zeit sind Förderungen nur in Kirchberg möglich. Sanierungsmaßnahmen müssen im Vorfeld mit der Stadt Kirchberg sowie der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) abgesprochen werden, Außengestaltungsmaßnahmen sind insbesondere in Detailfragen einvernehmlich durchzuführen und Vorgaben einzuhalten.

In der Stadt Kirchberg existiert für den Kernstadtbereich zusätzlich noch eine Erhaltungs- und Gestaltungssatzung, die mit ihren Regelungen und Vorgaben gezielt auf die Erhaltung bzw. positive Gestaltung der bestehenden teilweise historischen Bausubstanz abzielt. Der Geltungsbereich erstreckt sich nicht nur über das Sanierungsgebiet, sondern erfasst auch noch die am Kreuzungsbereich "alte B50/B421" stehenden Gebäude. Die Satzung steht Ihnen zum Herunterladen unten bereit.

Ob Ihr Anwesen in Kirchberg, Büchenbeuren oder Sohren einem der Sanierungsgebiete liegt, können Sie anhand der nachstehenden Übersichtskarten feststellen. Die Karten sind Ausschnitte aus den Flächennutzungsplänen. Die Grenzen der Sanierungsgebiete sind mit einer gelben Linie dargestellt. Alle drei Sanierungsgebiet befinden sich in der jeweiligen Ortsmitte bzw. im Ortskernbereich.

Übersichtskarten zum Herunterladen:
Die Sanierungsgebiete sind mit einer kräftigen gelben Farbe umrandet.