Schwerbehinderung

AnsprechpartnerChristine Stein
Zimmer: 114
Telefon: 06763/910-431
Telefax: 06763/910-429
Mail: c.stein@kirchberg-hunsrueck.de

Gerlinde Westphalen-Koppke
Zimmer: 116
Telefon: 06763/910-432
Telefax: 06763/910-429
Mail: g.westphalen-koppke@kirchberg-hunsrueck.de

AnschriftVerbandsgemeindeverwaltung
Marktplatz 5
D-55481 Kirchberg (Hunsrück)
Öffnungszeitenmontags, dienstags, mittwochs und freitags: 8.30 - 12.00 Uhr
donnerstags: 8.00 - 18.00 Uhr

 

Feststellung der Schwerbehinderung

Zuständig für die Feststellung des Behinderungsgrades und die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises ist das

          Amt für soziale Angelegenheiten
          Baedekerstraße 12 - 20
          56073 Koblenz
          Postanschrift: 56065 Koblenz (ohne Angabe der Straße)
          Tel. 0261 / 40410
          www.lsjv.rlp.de

Personen, denen bereits ein Behinderungsgrad zuerkannt wurde und deren Gesundheitszustand sich seit Feststellung verschlechtert hat, können einen Änderungsantrag stellen.
Anträge erhalten Sie beim zuständigen Amt für soziale Angelegenheiten, der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg (Bürgerservice-Stelle sowie in Zimmer 114 und 116) bzw. können nachfolgend heruntergeladen werden.

 

Schwerbehinderte sind - je nach Behinderungsgrad und Merkzeichen - zur Inanspruchnahme verschiedener Vergünstigungen berechtigt. Hierunter fallen beispielsweise
  • Steuervergünstigung bei der Lohnsteuer
  • Steuervergünstigung bei der Kfz-Steuer
  • Freifahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Rundfunkgebührenbefreiung
Des weiteren können Schwerbehinderte mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 unter erleichterten Voraussetzungen eine Altersrente vom gesetzlichen Rentenversicherungsträger erhalten. Nähere Einzelheiten können bei der Rentenstelle erfragt werden.