Das Standesamt

AnsprechpartnerPeter Müller
Zimmer: 104
Telefon: 06763/910-416
Telefax: 06763/910-699
Mail: p.mueller@kirchberg-hunsrueck.de

Heike Kaufmann-Weirich
Zimmer: 106
Telefon: 06763/910-415
Telefax: 06763/910-699
Mail: h.kaufmann-weirich@kirchberg-hunsrueck.de

AnschriftVerbandsgemeindeverwaltung
Marktplatz 5
D-55481 Kirchberg (Hunsrück)
Öffnungszeitenmontags, dienstags, mittwochs und freitags: 8.30 - 12.00 Uhr
donnerstags: 8.00 - 18.00 Uhr

Das Standesamt ist die Behörde, bei welcher der Personenstand beurkundet wird. Die Beurkundung nimmt der Standesbeamte durch Eintragung in das Geburten-, Ehe-, Sterbe- und Lebenspartnerschaftsregister vor.


Es werden noch eine Reihe weiterer Aufgaben beim Standesamt wahrgenommen:

  • Namenserklärungen
  • Vaterschaftsanerkennungen
  • Ausstellung von Personenstandsurkunden
  • Familienforschung
  • Beantragung und Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen
  • Kirchenaustritte
  • Nachbeurkundung von Personenstandsfällen im Ausland


Nachfolgend erhalten Sie einen kurzen Überblick über die erforderlichen Unterlagen im Rahmen der Beurkundung eines Personanstandsfalles und die entstehenden Kosten.
Für weitergehende Auskünfte zu Ihrem persönlichen Anliegen wenden Sie sich bitte an die o. a. Mitarbeiter/innen des Standesamtes.


Geburt:

Die Geburt eines Kindes muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren ist, binnen einer Woche angezeigt werden.

Folgende Unterlagen sind erforderlich, wenn die Eltern des Kindes miteinander verheiratet sind und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen:

  • beglaubigte Abschrift aus dem als Eheregister fortgeführten Familienbuch oder das Stammbuch der Familie
  • Personalausweise oder Reisepässe
  • Geburtsbescheinigung der Hebamme oder des Arztes
  • Erklärung zur Namensführung des Kindes

Die Beurkundung der Geburt ist gebührenfrei.

Wird die Ausstellung einer Geburtsurkunde für den privaten Bereich gewünscht, beträgt die Gebühr

  • 10,00 € für die erste Urkunde
  • 5,00 € für jede weitere Urkunde (bei gleichzeitiger Beantragung)

 

Eheschließung:

Die Eheschließenden müssen die beabsichtigte Eheschließung bei einem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz hat, anmelden. Für die Eheschließung ist jedes deutsche Standesamt zuständig.

Folgende Unterlagen werden für die Anmeldung der Eheschließung benötigt:


a) Die Brautleute sind in Deutschland geboren, volljährig, ledig und deutsche Staatsangehörige:
  • Personalausweise oder Reisepässe 
  • je eine Geburtsurkunde
  • eine Aufenthaltsbescheinigung des Einwohnermeldeamtes (nur bei Wohnsitz außerhalb der Verbandsgemeinde
    Kirchberg / Hunsrück)
 TrauzimmerTrauzimmer
b) Die Brautleute waren bereits verheiratet, sind geschieden oder verwitwet und besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit:
  • Personalausweise oder Reisepässe
  • je eine Geburtsurkunde
  • je eine beglaubigte Abschrift aus dem als Eheregister fortgeführten Familienbuch der früheren Ehe(n) mit Eintragung in Spalte 10 über Scheidung oder Tod des Ehegatten
    oder
  • eine Eheurkunde mit Folgebeurkundung über Scheidung oder Tod des Ehegatten
  • eine Aufenthaltsbescheinigung des Einwohnermeldeamtes (nur bei Wohnsitz außerhalb der Verbandsgemeinde Kirchberg /Hunsrück)
 Trauzimmer

In allen anderen Fällen setzen Sie sich bitte direkt mit dem Standesamt in Verbindung.


Termine für Trauungen:
Die Trauungen finden während der üblichen Öffnungszeiten im Trauzimmer des Rathauses statt.

Zusätzlich bieten wir jährlich von Mai bis September am 2. Samstag im Monat vormittags Termine zur Trauung im Schloss Gemünden an.

Die Gebühren richten sich nach der Landesverordnung über die Gebühren der allgemeinen und inneren Verwaltung einschließlich der Polizeiverwaltung vom 10.12.2008.

Folgende Gebühren sind festgelegt:

Prüfung der Ehefähigkeit (beide Verlobte sind deutsche Staatsangehörige) 40,00 €
Eheurkunde 10,00 €
jede weitere Eheurkunde (bei gleichzeitiger Beantragung) 5,00 €
Auszug aus dem Eheregister
10,00 €
jeder weitere Auszug aus dem Eheregister (bei gleichzeitiger Beantragung) 5,00 €
Stammbücher, verschiedene ab ca. 15,00 €
Trauungen außerhalb der Öffnungszeiten 80,00 €

 

Begründung einer Lebenspartnerschaft:

Die künftigen Lebenspartner haben die beabsichtigte Begründung der Lebenspartnerschaft bei einem Standesamt anzumelden, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Partner seinen Wohnsitz hat.

Für die Prüfung der Voraussetzungen der Begründung einer Lebenspartnerschaft sind folgende Unterlagen vorzulegen:

a)
Beide Partner sind in Deutschland geboren, volljährig und deutsche Staatsangehörige:
  • je eine Geburtsurkunde
  • Personalausweise oder Reisepässe
  • eine Aufenthaltsbescheinigung des Einwohnermeldeamtes (nur bei Wohnsitz außerhalb der Verbandsgemeinde Kirchberg / Hunsrück)
b)
Die Partner waren schon einmal verheiratet oder haben bereits eine Lebenspartnerschaft begründet, sind verwitwet, geschieden oder die bisherige Lebenspartnerschaft wurde aufgehoben, bei sind deutsche Staatsangehörige:
  • je eine Geburtsurkunde
  • Personalausweise oder Reisepässe
  • eine Aufenthaltsbescheinigung des Einwohnermeldeamtes (nur bei Wohnsitz außerhalb der Verbandsgemeinde Kirchberg / Hunsrück)
  • Eheurkunde der früheren Ehe(n) mit Vermerk über die Ehescheidung
  • Urkunde früherer Lebenspartnerschaft(en)
  • Urteil über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft mit Rechtskraftbescheinigung
  • Sterbeurkunde des früheren Ehegatten oder Lebenspartners

In allen anderen Fällen setzen Sie sich bitte direkt mit dem Standesamt in Verbindung

 

Sterbefall: 

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.  

Für die Beurkundung eines Sterbefalls werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass der anzeigenden Person
  • Todesbescheinigung des Arztes (vertraulicher und nichtvertraulicher Teil)
  • eine Geburtsurkunde oder das Stammbuch der Eltern (bei ledig Verstorbenen)
  • Stammbuch der Familie oder eine beglaubigte Ablichtung des als Eheregister fortgeführten Familienbuches, wenn der Verstorbene verheiratet war;
    bei verwitweten oder geschiedenen Personen zusätzlich eine Sterbeurkunde des früheren Ehegatten bzw. das Scheidungsurteil, wenn der Tod oder die Eheauflösung nicht in einem der vorgenannten Nachweise eingetragen ist
  • eine Lebenspartnerschaftsurkunde, wenn der Verstorbene eine Lebenspartnerschaft begründet hatte, zusätzlich eine Sterbeurkunde, wenn der andere Lebenspartner bereis verstorben ist
  • Urteil über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft mit Rechtskraftbescheinigung, wenn die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht.
  • beglaubigte Ablichtung von dem als Eheregister fortgeführten Familienbuch
    oder
  • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil bei Geschiedenen

Die Gebühr für eine Sterbeurkunde beträgt 10,00 €, jede weitere Urkunde kostet 5,00 € (bei gleichzeitiger Beantragung).