Das gilt es unbedingt zu beachten:
Bei beabsichtigten Aufbrüchen in oder an öffentlichen Verkehrsflächen wird eine sogenannte Aufbruchgenehmigung benötigt. Diese ist grundsätzlich mindestens 4 Wochen vor Beginn der Arbeiten mit dem unten stehenden Vordruck zu beantragen. Vorab ist zu prüfen, ob im geplanten Bereich Versorgungsleitungen anderer Versorgungsträger liegen.
Hinweis:
Die Richtlinie für Aufgrabungen in der Verbandsgemeinde Kirchberg sowie der Antrag auf Erteilung einer Aufbruchgenehmigung wurden dahingehend geändert, dass die erteilte Genehmigung zum Aufbruch lediglich 3 Monate gültig ist, d.h. mit der Baumaßnahme muss innerhalb dieser Frist begonnen werden, ansonsten verliert die Genehmigung ihre Gültigkeit und muss neu beantragt werden (Stand: Dezember 2020).
Die Formulare finden Sie weiter unten als PDF-Dateien zum Herunterladen.
Ihre Ansprechperson
Die zusätzlich erforderliche verkehrsrechtliche Anordnung (VAO) ist grundsätzlich mindestens 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten bei unserem Ordnungsamt zu beantragen.
Ihre Ansprechpersonen
Gerlinde Westphalen-Koppke
Zimmer 104
06763/910-432
06763/910-499