Stadt Kirchberg
Marktplatz 5, 55481 Kirchberg

Sofern sich ein Bebauungsplan noch im Aufstellungsverfahren befindet, d.h. wenn die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange noch nicht abgeschlossen und der Bebauungsplan in seiner Endausfertigung noch nicht beschlossen ist, finden Sie ihn als Entwurf unter der Rubrik "Rathaus/Bauen und Umwelt/Bebauungspläne/Entwürfe".
Rechtsverbindliche Bebauungspläne
Ursprungsfassung
1.Änderung
2. Änderung
4. Änderung
6. Änderung
Ursprungsfassung
1. Änderung, Teilbereich Hosbitz
2. Änderung, Teilbereich Hosbitz
4. Änderung (Teilbereich Hosbitz)
Hinweis zu den Änderungen
Der Bebauungsplan "Baugebiet III" wurde im Laufe der Jahre vielfach geändert. Um einen Überblick zu erhalten, wurden vor Jahren die geänderten Bereiche bis einschließlich der 10. Änderung in der nachstehnden Übersichtskarte farblich dargestellt. So ist es einigermaßen möglich, die für ein Grundstück geltende Änderungsfassung festzustellen.
Bei den Textfestsetzungen zur 7. Änderung handelt es sich um eine Zusammenfassung einschließlich der 8. bis 10. Änderung.
Festsetzungen für Teilbereiche sind zwischenzeitlich aufgehoben worden (vgl. 11. und 12. Änderung).
Ursprungsfassung
1. Änderung
3. Änderung
4. Änderung
5. Änderung
9. Änderung
11. Änderung (Teilaufhebung Bereich Schulstraße/Kappeler Straße)
12. Änderung (Teilaufhebung Bereich Metzenhausener Straße))
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes beinhaltet die Festsetzungen der Originalfassung sowie der 1. Änderung. Für Teilbereiche gibt es noch eine 3. und 4. Änderung, die jedoch noch nicht rechtsverbindlich sind. Beide Änderungen beziehen sich hauptsächlich auf Änderungen der Planurkunde (Baugrenzen, Verkehrsflächen etc.). Die Textfestsetzungen wurden nicht geändert, so dass die Textfestsetzungen der 2. Änderung nach wie vor gelten.
Die Unterlagen der noch nicht rechtsverbindlichen 3. und 4. Änderung finden Sie unter diesem Link "Rathaus/Bauen und Umwelt/Bebauungspläne/Entwürfe/Kirchberg".
Kernstadt 1
Kernstadt 5
Kernstadt 8
Kernstadt 9
Hinweis:
Die 1. und 2. Änderung des Bebauungsplanes "Kernstadt 9" sind noch nicht rechtsverbindlich. Die Unterlagen hierzu finden Sie unter nachstehendem Link "Rathaus/Bauen und Umwelt/Bebauungspläne/Entwürfe/Kirchberg".
Ursprungsfassung
Hinweis:
Die 1. Änderung hat bislang lediglich Planreife. Die Unterlagen finden Sie unter nachstehendem Link: "Rathaus/Bauen und Umwelt/Bebauungspläne/Entwürfe/Kirchberg/".
Wegen des sogenannten „Parallelverfahrens“ kann eine Inkraftsetzung des Bebauungsplanes erst erfolgen, wenn die Anpassung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirchberg abgeschlossen ist. Der Bebauungsplan ist somit noch nicht rechtsverbindlich. Es wurde ein Feststellungsbeschluss gefasst, dass die formelle Planreife (Baurecht) nach § 33 Abs. 1 Ziffer 1 BauGB eingetreten ist.
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes ist noch nicht rechtsverbindlich. Die Unterlagen hierzu finden Sie unter nachstehendem Link "Rathaus/Bauen und Umwelt/Bebauungspläne/Entwürfe/Kirchberg".
Satzung (72,1 KiB)
Planurkunde (1,6 MiB)
Planzeichnung (376,5 KiB)
Zeichenerklärung (1.013,3 KiB)
Textfestsetzungen (115,8 KiB)
Vorhabenbeschreibung (296,0 KiB)
Vorhabenbeschreibung - Anlage (131,1 KiB)
Vorhabenplan (594,1 KiB)
Begründung (973,2 KiB)
Umweltbericht (4,5 MiB)
Zusammenfassende Erklärung (245,3 KiB)