Ortsgemeinde Lautzenhausen
Schillerweg 13, 55483 Lautzenhausen

Sofern sich ein Bebauungsplan noch im Aufstellungsverfahren befindet, d.h. wenn die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange noch nicht abgeschlossen und der Bebauungsplan in seiner Endausfertigung noch nicht beschlossen ist, finden Sie ihn als Entwurf unter der Rubrik "Rathaus/Bauen und Umwelt/Bebauungspläne/Entwürfe".
Übersichtskarte
Satzungen nach dem Baurecht
Rechtsverbindliche Bebauungspläne
Hinweis:
Gemäß Landesverordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereiches für den Flughafen Frankfurt-Hahn vom 27.07.2016, in Kraft getreten am 19.08.2016, und entgegen dem Hinweis in den Textfestsetzungen des Bebauungsplanes befindet sich der Geltungsbereich des Bebauungsplanes nicht mehr in der Lärmschutzzone 2. Somit bestehen bei der Errichtung von Wohngebäuden keine diesbezüglichen Schallschutzanforderungen.
Hinweis:
Gemäß Landesverordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereiches für den Flughafen Frankfurt-Hahn vom 27.07.2016, in Kraft getreten am 19.08.2016, und entgegen dem Hinweis in den Textfestsetzungen des Bebauungsplanes befindet sich der Geltungsbereich des Bebauungsplanes nicht mehr in der Lärmschutzzone 2. Somit bestehen bei der Errichtung von Wohngebäuden keine diesbezüglichen Schallschutzanforderungen.