Ortsgemeinde Niederweiler
Unterdorf 30, 55491 Niederweiler

Sofern sich ein Bebauungsplan noch im Aufstellungsverfahren befindet, d.h. wenn die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange noch nicht abgeschlossen und der Bebauungsplan in seiner Endausfertigung noch nicht beschlossen ist, finden Sie ihn als Entwurf unter der Rubrik "Rathaus/Bauen und Umwelt/Bebauungspläne/Entwürfe".
Übersichtskarte
Rechtsverbindliche Bebauungspläne
Mit Beschluss vom 01.04.2015 erfolgte die Würdigung der Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und die Feststellung, dass die formelle Planreife (Baurecht) nach § 33 Abs. 1 Ziffer 1 BauGB eingetreten ist. Wegen des sogenannten „Parallelverfahrens“ kann eine Inkraftsetzung erst erfolgen, wenn die Anpassung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirchberg abgeschlossen ist. Bis zur Vorlage der endgültigen digitalen Fassungen des Bebauungsplanes stehen Ihnen hier die verbindlichen Entwurfsunterlagen zur Verfügung.