Ortsgemeinde Sohren
Talstraße 1, 55487 Sohren

Sofern sich ein Bebauungsplan noch im Aufstellungsverfahren befindet, d.h. wenn die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange noch nicht abgeschlossen und der Bebauungsplan in seiner Endausfertigung noch nicht beschlossen ist, finden Sie ihn als Entwurf unter der Rubrik "Rathaus/Bauen und Umwelt/Bebauungspläne/Entwürfe".
Übersichtskarte
Rechtsverbindliche Bebauungspläne
Hinweis:
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes ist noch nicht rechtsverbindlich, sondern hat Planreife gem. § 33 BauGB. In Ergänzung der Ursprungsfassung steht Ihnen die 1. Änderung ausnahmsweise auf dieser Seite zur Verfügung. Zwischenzeitlich gibt es noch eine 2. und 3. Änderung, die unter den Entwürfen einsehen können (klicken Sie hier).