Akteneinsicht in archivierte Bauakten (Bauaktenarchiv)


An wen muss ich mich wenden?

An die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).

Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung für die Akteneinsicht wird empfohlen.

Zuständige Abteilungen

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