Grundsätzliches
Beachten Sie bitte, dass es sich bei den Unterlagen bis zum Abschluss des Verfahrens um eine Entwurfsfassung handelt. Über den konkreten Verfahrensstand können Sie sich gerne bei uns erkundigen. Beachten Sie bitte die über die Öffnungszeiten hinausgehenden Zeiten für die Einsichtnahme in die Entwurfsfassungen (siehe linke Spalte).
Aktuelle Offenlagen
Zur Zeit keine!
Erledigte Offenlagen
Mit Beschluss vom 12.08.2011 erfolgte die Würdigung der Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und die Feststellung, dass die formelle Planreife (Baurecht) nach § 33 Abs. 1 Ziffer 1 BauGB eingetreten ist. Wegen des sogenannten „Parallelverfahrens“ kann eine Inkraftsetzung erst erfolgen, wenn die Anpassung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirchberg abgeschlossen ist.
Nachfolgend ist eine Kopievorlage wiedergegeben, aus der alle maßgebenden Festsetzungen ersichtlich sind.