Grundsätzliches
In der Stadt Kirchberg existiert für den Kernstadtbereich zusätzlich noch eine Erhaltungs- und Gestaltungssatzung, die mit ihren Regelungen und Vorgaben gezielt auf die Erhaltung bzw. positive Gestaltung der bestehenden teilweise historischen Bausubstanz abzielt. Der Geltungsbereich erstreckt sich nicht nur über das (alte) Sanierungsgebiet, sondern erfasst auch noch die am Kreuzungsbereich "alte B50/B421" stehenden Gebäude.
Ob Ihr Anwesen in Kirchberg im Geltungsbereich der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung liegt, können Sie anhand der nachstehenden Übersichtskarte feststellen. Die Grenze ist mit einer roten Linie dargestellt.