Führerschein
Führerscheinanträge:
Erstantrag:
Sie können bei uns Ihren Antrag auf Ersterteilung des Führerscheines abgeben. Wir leiten diesen dann nach Prüfung der Daten an die Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises, 55469 Simmern, weiter.
Auf eine persönliche Vorsprache kann leider nicht verzichtet werden, da Sie in Anwesenheit einer unserer Mitarbeiter/innen eine Unterschrift zu leisten haben.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- ausgefüllter Antrag (von der Fahrschule)
- Bescheinigung über absolvierten Erste-Hilfe-Lehrgang
- Bescheinigung Sehtest
- gültiger Personalausweis
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- Quittung über die an die Kreiskasse Simmern gezahlte Gebühr von 38,30 €
- eine Gebühr von 5,10 € ist an unsere Behörde zu entrichten
Wenn Sie beabsichtigen, den Führerschein mit 17 Jahren (begleitetes Fahren) zu machen, kann der Antrag bei der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises, Ludwigstraße 3 - 5, 55469 Simmern, gestellt werden. Der Antrag kann auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung 55481 Kirchberg abgegeben werden; dieser wird dann an die Kreisverwaltung weiter geleitet.
Folgende Unterlagen werden für den Führerschein mit 17 Jahren benötigt:
- ausgefüllter Antrag (von der Fahrschule)
- Bescheinigung über absolvierten Erste-Hilfe-Lehrgang
- Bescheinigung Sehtest
- gültiger Personalausweis des Antragsteller
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (das Formular können Sie hier herunter laden)
- Erklärung der Begleitperson/en (das Formular können Sie hier herunter laden)
- Kopie Führerschein Begleitperson/en
- Quittung über die an die Kreiskasse Simmern gezahlte Gebühr von 46,00 €
- zuzüglich Quittung über die an die Kreiskasse Simmern gezahlte Gebühr je Begleitperson (13,30 € je Person)
- eine Gebühr von 5,10 € ist an unsere Behörde zu entrichten
Umtauch in EU-Führerschein:
Wenn Sie noch einen alten Führerschein (grau bzw. rosa) besitzen, können Sie diesen in einen EU-Kartenführerschein umtauschen lassen.
Hierfür sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- gültiger Personalausweis
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- alter Führerschein
- 33,40 € Umtauschgebühr sind an die Kreiskasse Simmern zu überweisen (bei Beantragung erhalten Sie von hier ein Überweisungsformular)
Den EU-Kartenführerschein können Sie dann ca. 3 Wochen nach Antragstellung bei unserer Bürgerservice-Stelle abholen. Zuvor werden Sie von der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises, Simmern, per Postkarte benachrichtigt. Zur Abholung des neuen Führerscheines sind mitzubringen:
- gültiger Personalausweis
- alter Führerschein
- Nachweis über die gezahlte Gebühr an die Kreiskasse Simmern
- evtl. eine Vollmacht, falls der Führerschein in Vertretung abgeholt werden soll
Internationaler Führerschein:
Voraussetzung für die Beantragung eines internationalen Führerscheins ist die Vorlage des EU-Kartenführerscheins.
Mitzubringen sind:
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- EU-Kartenführerschein
- 16,30 € sind als Gebühr an die Kreiskasse Simmern zu überweisen (bei Beantragung erhalten Sie von hier ein Überweisungsformular)
Fahrerkarte:
Mitzubringen sind:
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- Führerschein
- 42,00 € sind als Gebühr an die Kreiskasse Simmern zu überweisen (bei Beantragung erhalten Sie von hier ein Überweisungsformular)
Verlust / Diebstahl Führerschein:
Der Verlust oder Diebstahl des Führerscheines ist bei der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises in 55469 Simmern anzuzeigen. Auch nur dort kann ein Ersatzführerschein ausgestellt werden.