Grundsätzliches
Beachten Sie bitte, dass es sich bei den Unterlagen bis zum Abschluss des Verfahrens um eine Entwurfsfassung handelt. Über den konkreten Verfahrensstand können Sie sich gerne bei uns erkundigen. Beachten Sie bitte die über die Öffnungszeiten hinausgehenden Zeiten für die Einsichtnahme in die Entwurfsfassungen (siehe linke Spalte).
Aktuelle Offenlagen / Beteiligungsverfahren
Zur Zeit keine!
Erledigte Offenlagen
Erneutes Beteiligungsverfahren nach § 4 a Abs. 3 BauGB:
Der Satzungsbeschluss zu dem Bebauungsplan ist erfolgt. Damit ist die formelle Planreife (Baurecht) nach § 33 Abs. 1 Ziffer 1 BauGB eingetreten.
Bis zur Vorlage der endgültigen elektronischen Fassungen des Bebauungsplanes bleiben die Entwurfsunterlagen noch an dieser Stelle zur Information verfügbar; anschließend erfolgt die Veröffentlichung unter „Gemeinden / Ortsgemeinden / Gehlweiler / Bebauungspläne“. Die endgültigen Planunterlagen werden grundsätzlich identisch sein, sie können lediglich teilweise geringfügige redaktionelle Ergänzungen enthalten.