Grundsätzliches
Beachten Sie bitte, dass es sich bei den Unterlagen bis zum Abschluss des Verfahrens um eine Entwurfsfassung handelt. Über den konkreten Verfahrensstand können Sie sich gerne bei uns erkundigen. Beachten Sie bitte die über die Öffnungszeiten hinausgehenden Zeiten für die Einsichtnahme in die Entwurfsfassungen (siehe linke Spalte).
Aktuelle Offenlagen / Beteiligungsverfahren
Aktuelle Offenlagen/Beteiligungsverfahren:
a) Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 PlanSiGi.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB
Datum Bekanntmachung: 22.04.2021
Offenlage Planunterlagen: vom 30.04.2021 bis einschließlich 31.05.2021
b) Beteiligung Behörden/Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Schreiben vom 22.04.2021
Frist für Stellungnahme: bis einschließlich 31.05.2021
Die nachfolgenden Dateien sind Bestandteil der Offenlage/Beteililgung. Aus der "Bekanntmachung" ergeben sich unter anderem die konkreten Inhalte der Öffentlichkeitesbeteiligung.
PDF-Dateien zum Herunterladen:
Erklärung als Stellungnahme im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
Erledigte Offenlagen
Erneutes Beteiligungsverfahren nach § 4 a Abs. 3 BauGB:
Der Satzungsbeschluss zu dem Bebauungsplan ist erfolgt. Damit ist die formelle Planreife (Baurecht) nach § 33 Abs. 1 Ziffer 1 BauGB eingetreten.
Bis zur Vorlage der endgültigen elektronischen Fassungen des Bebauungsplanes bleiben die Entwurfsunterlagen noch an dieser Stelle zur Information verfügbar; anschließend erfolgt die Veröffentlichung unter „Gemeinden / Ortsgemeinden / Gehlweiler / Bebauungspläne“. Die endgültigen Planunterlagen werden grundsätzlich identisch sein, sie können lediglich teilweise geringfügige redaktionelle Ergänzungen enthalten.