Grundsätzliches
Beachten Sie bitte, dass es sich bei den Unterlagen bis zum Abschluss des Verfahrens um eine Entwurfsfassung handelt. Über den konkreten Verfahrensstand können Sie sich gerne bei uns erkundigen. Beachten Sie bitte die über die Öffnungszeiten hinausgehenden Zeiten für die Einsichtnahme in die Entwurfsfassungen (siehe linke Spalte).
Aktuelle Offenlagen
Zur Zeit keine!
Erledigte Offenlagen
Die Würdigung der Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren nach § 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und der Satzungsbeschluss sind erfolgt. Damit ist die formelle Planreife (Baurecht) nach § 33 Abs. 1 Ziffer 1 BauGB eingetreten.
Bis zur Vorlage der endgültigen digitalen Fassungen des Bebauungsplanes bleiben die Entwurfsunterlagen noch an dieser Stelle zur Information verfügbar; anschließend erfolgt die Veröffentlichung unter „Gemeinden / Ortsgemeinden / Hirschfeld / Bebauungspläne“. Die endgültigen Planunterlagen werden grundsätzlich identisch sein, sie können lediglich teilweise geringfügige redaktionelle Ergänzungen enthalten