Grundsätzliches
Beachten Sie bitte, dass es sich bei den Unterlagen bis zum Abschluss des Verfahrens um eine Entwurfsfassung handelt. Über den konkreten Verfahrensstand können Sie sich gerne bei uns erkundigen. Beachten Sie bitte die über die Öffnungszeiten hinausgehenden Zeiten für die Einsichtnahme in die Entwurfsfassungen (siehe linke Spalte).
Aktuelle Offenlagen / Beteiligungsverfahren
Zur Zeit keine!
Erledigte Offenlagen
Das Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurde mit der Würdigung der Stellungnahmen abgeschlossen. Der Ortsgemeinderat hat am 08.09.2014 gleichzeitig einen Feststellungsbeschluss gefasst, dass die formelle Planreife (Baurecht) nach § 33 Abs. 1 Ziffer 1 BauGB eingetreten ist. Wegen des sogenannten „Parallelverfahrens“ kann eine Inkraftsetzung erst erfolgen, wenn die Anpassung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirchberg abgeschlossen ist. Bis zur Vorlage der endgültigen digitalen Fassungen des Bebauungsplanes bleiben die Entwurfsunterlagen noch an dieser Stelle zur Information verfügbar; anschließend erfolgt die Veröffentlichung unter „Gemeinden / Kappel / Bebauungspläne“.