Grundsätzliches
Beachten Sie bitte, dass es sich bei den Unterlagen bis zum Abschluss des Verfahrens um eine Entwurfsfassung handelt. Über den konkreten Verfahrensstand können Sie sich gerne bei uns erkundigen. Beachten Sie bitte die über die Öffnungszeiten hinausgehenden Zeiten für die Einsichtnahme in die Entwurfsfassungen (siehe linke Spalte).
Aktuelle Offenlagen / Beteiligungsverfahren
Zur Zeit keine!
Erledigte Offenlagen
Der Satzungsbeschluss zu der Änderung des Bebauungsplanes ist erfolgt. Damit ist die formelle Planreife (Baurecht) nach § 33 Abs. 1 Ziffer 1 BauGB eingetreten.
Bis zur Vorlage der endgültigen elektronischen Fassungen der 2. Änderung des Bebauungsplanes bleiben die Entwurfsunterlagen noch an dieser Stelle zur Information verfügbar; anschließend erfolgt die Veröffentlichung unter „Gemeinden / Ortsgemeinden / Laufersweiler / Bebauungspläne“. Die endgültigen Planunterlagen werden grundsätzlich identisch sein, sie können lediglich teilweise geringfügige redaktionelle Ergänzungen enthalten.
Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Dellenbaum" und Aufstellung Bebauungsplan "Im Bergbaum"
Die Würdigung der Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren nach § 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und der Satzungsbeschluss sind erfolgt. Damit ist die formelle Planreife (Baurecht) nach § 33 Abs. 1 Ziffer 1 BauGB eingetreten.
Bis zur Vorlage der endgültigen digitalen Fassungen des Bebauungsplanes bleiben die Entwurfsunterlagen noch an dieser Stelle zur Information verfügbar; anschließend erfolgt die Veröffentlichung unter „Gemeinden / Ortsgemeinden / Laufersweiler / Bebauungspläne“. Die endgültigen Planunterlagen werden grundsätzlich identisch sein, sie können lediglich teilweise geringfügige redaktionelle Ergänzungen enthalten
Die nachfolgenden Dateien geben den Inhalt des Entwurfs der Ergänzungssatzung wieder und waren Bestandteil der bisherigen Beteiligung (Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und Beteiligung der Behörden/Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB).
Hinweis:
Als nächster Verfahrensschritt steht die Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen an.
Vereinfachtes Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Würdigung der Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und der Satzungsbeschluss sind erfolgt. Damit ist die formelle Planreife (Baurecht) nach § 33 Abs. 1 Ziffer 1 BauGB eingetreten.
Bis zur Vorlage der endgültigen digitalen Fassungen des Bebauungsplanes bleiben die Entwurfsunterlagen noch an dieser Stelle zur Information verfügbar; anschließend erfolgt die Veröffentlichung unter „Gemeinden / Laufersweiler / Bebauungspläne“.
Hinweis:
Die nachfolgenden Dateien stellen Auszüge aus der Ursprungsfassung des Bebauungsplanes „In der großen Kohlwies“ dar und können zum unmittelbaren Vergleich mit den Änderungen herangezogen werden.