Ordnung und Gewerbe
Die Aufgabe der Ordnungsbehörde besteht darin, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren (Gefahrenabwehr). Die Gefahrenabwehr, die ursprünglich Aufgabe der Polizei war, wurde im Rahmen der "Entpolizeilichung" der allgemeinen Verwaltung übertragen.
Zu den Aufgaben des Ordnungsamtes gehören:
- Aufgaben nach der Gewerbeordnung (Gewerbeamt)
- Aufgaben nach dem Gaststättengesetz
- Immissionen / Einhaltung der Lärmschutzgesetze
- Feuerwehr / Brand- und Katastrophenschutz
- Hundehaltung / gefährliche Hunde
- Schutz der Sonn- und Feiertage
Details zu den einzelnen Aufgaben erhalten Sie unter den vorstehenden Links.