Schwerbehinderung
Feststellung der Schwerbehinderung
Zuständig für die Feststellung des Behinderungsgrades und die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises ist das
Amt für Soziales, Jugend und Versorgung
Baedekerstraße 2 - 20
56073 Koblenz
Postanschrift: 56065 Koblenz (ohne Angabe der Straße)
Tel. 0261 / 40410
www.lsjv.rlp.de
Personen, denen bereits ein Behinderungsgrad zuerkannt wurde und deren Gesundheitszustand sich seit Feststellung verschlechtert hat, können einen Änderungsantrag stellen.
Anträge erhalten Sie beim zuständigen Amt für soziale Angelegenheiten, der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg (Bürgerservice-Stelle sowie in Zimmer 102b und 104) bzw. können nachfolgend heruntergeladen werden.
Schwerbehinderte sind - je nach Behinderungsgrad und Merkzeichen - zur Inanspruchnahme verschiedener Vergünstigungen berechtigt. Hierunter fallen beispielsweise
- Steuervergünstigung bei der Lohnsteuer
- Steuervergünstigung bei der Kfz-Steuer
- Freifahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln
- Rundfunkgebührenbefreiung
Des weiteren können Schwerbehinderte mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 unter erleichterten Voraussetzungen eine Altersrente vom gesetzlichen Rentenversicherungsträger erhalten. Nähere Einzelheiten können bei der Rentenstelle erfragt werden.
Broschüre "Informationen für Menschen mit Behinderungen" - zum Herunterladen als PDF bitte Foto anklicken
Erst-Antrag Feststellung Behinderung - zum Herunterladen bitte hier anklicken
Änderungsantrag Behinderung - zum Herunterladen bitte hier anklicken
Ihre Ansprechpersonen
Gerlinde Westphalen-Koppke
Zimmer 104
06763/910-432
06763/910-499