Grundsätzliches
Beachten Sie bitte, dass es sich bei den Unterlagen bis zum Abschluss des Verfahrens um eine Entwurfsfassungen handelt. Über den konkreten Verfahrensstand können Sie sich gerne bei uns erkundigen.
Die konkreten Zeiten der Einsichtsmöglichkeit ergeben sich aus der Datei "Bekanntmachung".
Aktuelle Offenlagen / Beteiligungsverfahren
a) Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 PlanSiG in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB
Datum Bekanntmachung: 05.05.2022
>>> Offenlage Planunterlagen: vom 13.05.2022 bis einschließlich 15.06.2022
b) Beteiligung Behörden/Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Schreiben vom 05.05.2022
>>> Frist für Stellungnahme: bis einschließlich 15.06.2022
Die nachfolgenden Dateien sind Bestandteil der Offenlage / Beteiligung. Aus der „Bekanntmachung“ ergeben sich unter anderem die konkreten Inhalte der Öffentlichkeitsbeteiligung.
PDF-Dateien zum Herunterladen:
Erklärung als Stellungnahme im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Erledigte Offenlagen / Beteiligungsverfahren
Die Würdigung der Stellungnahmen im letzten Beteiligungsverfahren sind erfolgt und es wurde ein Feststellungsbeschluss gefasst, dass die formelle Planreife nach § 33 Abs. 1 Ziffer 1 BauGB eingetreten ist und damit Baurecht für diese Planfassung besteht.
Vorläufig bleiben die Entwurfsunterlagen noch an dieser Stelle zur Information verfügbar.
Erneute Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB:
Die Würdigung der Stellungnahmen im letzten Beteiligungsverfahren sind erfolgt und es wurde ein Feststellungsbeschluss gefasst, dass die formelle Planreife nach § 33 Abs. 1 Ziffer 1 BauGB eingetreten ist und damit Baurecht für diese Planfassung besteht. Wegen des sogenannten „Parallelverfahrens“ kann eine Inkraftsetzung erst erfolgen, wenn die Anpassung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirchberg abgeschlossen ist.
Bis zur Vorlage der endgültigen elektronischen Fassungen des Bebauungsplanes bleiben die Entwurfsunterlagen noch an dieser Stelle zur Information verfügbar. Die endgültigen Planunterlagen werden grundsätzlich identisch sein, sie können lediglich teilweise geringfügige redaktionelle Ergänzungen enthalten.
PDF-Dateien zum Herunterladen:
Der Satzungsbeschluss zu dem Bebauungsplan ist erfolgt. Damit ist die formelle Planreife (Baurecht) nach § 33 Abs. 1 Ziffer 1 BauGB eingetreten.
Bis zur Vorlage der endgültigen elektronischen Fassungen des Bebauungsplanes bleiben die Entwurfsunterlagen noch an dieser Stelle zur Information verfügbar; anschließend erfolgt die Veröffentlichung unter „Gemeinden / Ortsgemeinden / Stadt Kirchberg / Bebauungspläne“. Die endgültigen Planunterlagen werden grundsätzlich identisch sein, sie können lediglich teilweise geringfügige redaktionelle Ergänzungen enthalten.
Der Satzungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Kernstadt 1“ ist erfolgt. Damit ist die formelle Planreife (Baurecht) nach § 33 Abs. 1 Ziffer 1 BauGB eingetreten. Bis zur Vorlage der endgültigen elektronischen Fassungen der Bebauungsplanänderung bleiben die Entwurfsunterlagen noch an dieser Stelle zur Information verfügbar; anschließend erfolgt die Veröffentlichung unter „Gemeinden / Ortsgemeinden / Stadt Kirchberg / Bebauungspläne.
Die Planunterlagen der 2. Änderung lassen nicht eindeutig erkennen, welche konkreten Einzelveränderungen gegenüber den bisherigen Planungsgrundlagen insbesondere bei den Textfestsetzungen vorgesehen sind. Deshalb werden nachfolgend die bisher maßgebenden Planurkunden zum Bebauungsplan wiedergegeben, mit denen ein konkreter Vergleich zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Kernstadt 1“ möglich ist.
Mit Beschluss vom 29.10.2015 erfolgte die Würdigung der Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und die Feststellung, dass die formelle Planreife (Baurecht) nach § 33 Abs. 1 Ziffer 1 BauGB eingetreten ist. Wegen des sogenannten „Parallelverfahrens“ kann eine Inkraftsetzung erst erfolgen, wenn die Anpassung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirchberg abgeschlossen ist.
Bis zur Vorlage der endgültigen digitalen Fassungen des Bebauungsplanes bleiben die Entwurfsunterlagen noch an dieser Stelle zur Information verfügbar; anschließend erfolgt die Veröffentlichung unter „Gemeinden / Ortsgemeinden / Stadt Kirchberg / Bebauungspläne“.
Die Würdigung der Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und der Satzungsbeschluss sind erfolgt. Damit ist die formelle Planreife (Baurecht) nach § 33 Abs. 1 Ziffer 1 BauGB eingetreten. Bis zur Vorlage der endgültigen digitalen Fassungen des Bebauungsplanes bleiben die Entwurfsunterlagen noch an dieser Stelle zur Information verfügbar; anschließend erfolgt die Veröffentlichung unter „Gemeinden / Stadt Kirchberg / Bebauungspläne“.
Hinweis zur Anlage 5 (Begründung):
Die in der Begründung als Anlage aufgeführte Erhaltungs- und Gestaltungssatzung der Stadt Kirchberg mit gestalterischen Vorgaben können Sie hier einsehen.
Die Würdigung der Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und der Satzungsbeschluss sind erfolgt. Damit ist die formelle Planreife (Baurecht) nach § 33 Abs. 1 Ziffer 1 BauGB eingetreten. Bis zur Vorlage der endgültigen digitalen Fassungen der Bebauungsplanänderung bleiben die Entwurfsunterlagen noch an dieser Stelle zur Information verfügbar; anschließend erfolgt die Veröffentlichung unter „Gemeinden / Stadt Kirchberg / Bebauungspläne“.
Hinweis:
Gegenstand der öffentlichen Auslegung war auch ein Bodengutachten zu den bekannten Altlasten innerhalb des Geltungsbereichs der Bebauungsplanänderung (Altlastuntersuchung – Detailuntersuchung – Projekt Alter Stadtgraben in Kirchberg, Untersuchung Nr. 2004/14, vom 08.05.2014). Die Ausarbeitung wurde allerdings nur in der Papierfassung öffentlich ausgelegt, weshalb eine Wiedergabe an dieser Stelle nicht erfolgt.
Bebauungsplan der Innentwicklung nach § 13 a BauGB
Die Würdigung der Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und der Satzungsbeschluss sind erfolgt. Damit ist die formelle Planreife (Baurecht) nach § 33 Abs. 1 Ziffer 1 BauGB eingetreten.
Bis zur Vorlage der endgültigen digitalen Fassungen des Bebauungsplanes bleiben die Entwurfsunterlagen noch an dieser Stelle zur Information verfügbar; anschließend erfolgt die Veröffentlichung unter „Gemeinden / Stadt Kirchberg / Bebauungspläne“.
(Vereinfachtes Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB))
Die Würdigung der Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und der Satzungsbeschluss sind erfolgt. Damit ist die formelle Planreife (Baurecht) nach § 33 Abs. 1 Ziffer 1 BauGB eingetreten. Bis zur Vorlage der endgültigen digitalen Fassungen des Bebauungsplanes bleiben die Entwurfsunterlagen noch an dieser Stelle zur Information verfügbar; anschließend erfolgt die Veröffentlichung unter „Gemeinden / Stadt Kirchberg / Bebauungspläne“.
Die Würdigung der Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren nach § 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und der Satzungsbeschluss sind erfolgt. Damit ist die formelle Planreife (Baurecht) nach § 33 Abs. 1 Ziffer 1 BauGB eingetreten.
Bis zur Vorlage der endgültigen digitalen Fassungen des Bebauungsplanes bleiben die Entwurfsunterlagen noch an dieser Stelle zur Information verfügbar; anschließend erfolgt die Veröffentlichung unter „Gemeinden / Stadt Kirchberg / Bebauungspläne“.
Die Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und der Satzungsbeschluss sind erfolgt. Damit ist die formelle Planreife (Baurecht) nach § 33 Abs. 1 Ziffer 1 BauGB eingetreten.
Bis zur Vorlage der endgültigen elektronischen Fassungen der Bebauungsplanänderung bleiben die Entwurfsunterlagen noch an dieser Stelle zur Information verfügbar; anschließend erfolgt die Veröffentlichung unter „Gemeinden / Stadt Kirchberg / Bebauungspläne“.