Das Standesamt
Das Standesamt ist die Behörde, bei welcher der Personenstand beurkundet wird. Die Beurkundung nimmt der Standesbeamte/die Standesbeamtin durch Eintragung in das Geburten-, Ehe- und Sterberegister vor.
Es werden noch eine Reihe weiterer Aufgaben beim Standesamt wahrgenommen:
- Namenserklärungen
- Vaterschaftsanerkennungen
- Ausstellung von Personenstandsurkunden
- Familienforschung
- Beantragung und Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen
- Kirchenaustritte
- Nachbeurkundung von Personenstandsfällen im Ausland
Nachfolgend erhalten Sie einen kurzen Überblick über die erforderlichen Unterlagen im Rahmen der Beurkundung eines Personanstandsfalles und die entstehenden Kosten.
Für weitergehende Auskünfte zu Ihrem persönlichen Anliegen wenden Sie sich bitte an die o. a. Mitarbeiter/innen des Standesamtes.
Geburt:
Die Geburt eines Kindes muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren ist, binnen einer Woche angezeigt werden.
Folgende Unterlagen sind erforderlich, wenn die Eltern des Kindes miteinander verheiratet sind und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen:
- Geburtsurkunden der Eltern
- Eheurkunde der Eltern
- Geburtsbescheinigung der Hebamme oder des Arztes
- Erklärung zur Namensführung des Kindes
Die Beurkundung der Geburt ist gebührenfrei.
Wird die Ausstellung einer Geburtsurkunde für den privaten Bereich gewünscht, beträgt die Gebühr
- 12,00 € für die erste Urkunde
- 6,00 € für jede weitere Urkunde (bei gleichzeitiger Beantragung)
Eheschließung:
Die Eheschließenden müssen die beabsichtigte Eheschließung bei einem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz hat, anmelden. Für die Eheschließung ist jedes deutsche Standesamt zuständig.
Die Eheschließung ist grundsätzlich von den Eheschließenden gemeinsam anzumelden. Ist dies jedoch ausnahmsweise nicht möglich, so kann die Anmeldung von einem der Eheschließenden mit Vollmacht erfolgen.
Die Vollmacht können Sie sich hier herunterladen.
Folgende Unterlagen werden für die Anmeldung der Eheschließung benötigt:
a) | Die Brautleute sind in Deutschland geboren, volljährig, ledig und deutsche Staatsangehörige:
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b) | Die Brautleute waren bereits verheiratet, sind geschieden oder verwitwet und besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit:
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In allen anderen Fällen setzen Sie sich bitte direkt mit dem Standesamt in Verbindung.
Termine für Trauungen:
Die Trauungen finden während der üblichen Öffnungszeiten im Trauzimmer des Rathauses statt.
Montag bis Mittwoch und Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Ebenfalls sind Trauungen am 1. Samstag im Monat (Oktober bis April) im Rathaus möglich.
In den Monaten Mai bis September können die Paare nach Absprache am 1. Samstag im Monat im Schloss in Gemünden oder im Rathaus heiraten.
Die Gebühren richten sich nach der Landesverordnung über die Gebühren der allgemeinen und inneren Verwaltung einschließlich der Polizeiverwaltung vom 01.10.2018.
Folgende Gebühren sind festgelegt:
Prüfung der Ehefähigkeit (beide Verlobte sind deutsche Staatsangehörige) | 48,00 € |
Eheurkunde | 12,00 € |
jede weitere Eheurkunde (bei gleichzeitiger Beantragung) | 6,00 € |
Auszug aus dem Eheregister | 12,00 € |
jeder weitere Auszug aus dem Eheregister (bei gleichzeitiger Beantragung) | 6,00 € |
Stammbücher, verschiedene | ab ca. 15,00 € |
Trauungen außerhalb der Öffnungszeiten:
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90,00 € 70,00 € |
Vornahme der Eheschließung | 35,00 € |
Sterbefall:
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.
Für die Beurkundung eines Sterbefalls werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass der anzeigenden Person
- Todesbescheinigung des Arztes (vertraulicher und nichtvertraulicher Teil)
- eine Geburtsurkunde (bei ledig Verstorbenen)
- Stammbuch der Familie oder eine Eheurkunde, wenn der Verstorbene verheiratet war;
bei verwitweten oder geschiedenen Personen zusätzlich eine Sterbeurkunde des früheren Ehegatten bzw. das Scheidungsurteil, wenn der Tod oder die Eheauflösung nicht in einem der vorgenannten Nachweise eingetragen ist - eine Lebenspartnerschaftsurkunde, wenn der Verstorbene eine Lebenspartnerschaft begründet hatte, zusätzlich eine Sterbeurkunde, wenn der andere Lebenspartner bereis verstorben ist
- Urteil über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft mit Rechtskraftbescheinigung, wenn die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht.
- Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil bei Geschiedenen
Die Gebühr für eine Sterbeurkunde beträgt 12,00 €, jede weitere Urkunde kostet 6,00 € (bei gleichzeitiger Beantragung).
Kirchenaustritt:
Der Austritt aus einer Religionsgemeinschaft kann beim Standesamt erklärt werden. Diese Erklärung ist gebührenpflichtig.
Die Gebühr beträgt 30,00 €.
Bitte bringen Sie hierfür Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Ihre Ansprechpersonen
Heike Kaufmann-Weirich
Zimmer 106
06763/910-415
06763/910-499
Gerlinde Westphalen-Koppke
Zimmer 104
06763/910-432
06763/910-499