Reisepass für Kinder beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Für Reisen außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Kinder in der Regel einen mehrere Jahre gültigen Reisepass.

    Den Reisepass für Kinder können nur die sorgeberechtigten Personen beantragen.

    Sie müssen den Reisepass für Ihr Kind persönlich und gemeinsam mit Ihrem Kind im Bürgeramt am Wohnort des Kindes beantragen.

    Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Reisepass bei einer Behörde außerhalb des Wohnsitzes Ihres Kindes beantragen. Dadurch können für Sie zusätzliche Kosten entstehen.

    Wenn Sie im Ausland wohnen oder der Reisepass Ihres Kindes im Ausland abhandengekommen ist, können Sie den Reisepass für Ihr Kind bei der deutschen Vertretung im Ausland beantragen.

    Wenn das Kind 6 Jahre oder älter ist, werden seine Fingerabdrücke erfasst und ausschließlich im Chip des Ausweisdokuments gespeichert. Die Fingerabdrücke werden danach in der Behörde sowie beim Passhersteller wieder gelöscht. Auf ausdrücklichen Wunsch können Sie für Ihr Kind unter 12 Jahren einen Reisepass ohne die Speicherung von Fingerabdrücken beantragen. Bitte erkundigen Sie sich vorab, ob Ihr Reisezielland vorläufige Reisepässe als Dokument zur Einreise anerkennt.

    Sogenannte Kinderreisepässe werden seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr ausgestellt. Besitzt Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass? Diesen können Sie weiterverwenden, bis

    • die Gültigkeit ausläuft
    • Angaben nicht mehr zutreffen, ausgenommen ist die Größenangabe
    • das Foto nicht mehr zur eindeutigen Identifizierung Ihres Kindes ausreicht

    Hinweis: Den Kinderreisepass erkennen nicht mehr alle Staaten an. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Reise, welche Länder den Kinderreisepass anerkennen. Nutzen Sie dafür die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes (AA).

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Kirchberg (Hunsrück)
    • Altes Ausweisdokument, unabhängig davon, ob dieses gültig oder bereits abgelaufen ist:
      • alter Personalausweis,
      • alter Reisepass oder
      • alter Kinderreisepass
    • wenn kein alter Personalausweis oder Pass vorhanden:
      • Geburtsurkunde
    • gegebenenfalls Geburtsurkunde, in Abhängigkeit von den lokalen Regelungen der Behörde
    • bei nur einem anwesenden sorgeberechtigten Elternteil:
      • Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einer erziehungsberechtigten Person:
      • Sorgerechtsnachweis
    • Passfoto, das
      • aktuell und
      • biometrisch ist (für Säuglinge und Kleinkinder gelten Ausnahmen laut Fotomustertafel)
  • Welche Gebühren fallen an?

    Gebühr: 37,50 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
    Die Kosten gelten, wenn Personen unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder • Sie die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen.

    Gebühr: 32,00 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
    Zuschlag für Passanträge im Expressverfahren

    Gebühr: 31,00 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
    Zuschlag, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen

    Gebühr: 6,00 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
    Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.

    Gebühr: 15,00 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
    Gebühr bei Versand an die inländische Wohnadresse Ihres Kindes

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Bei Säuglingen und Kleinstkindern kann sich das Gesichtsbild innerhalb der Gültigkeitsdauer so stark verändern, dass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument deutlich vor Ende der Gültigkeit nicht mehr möglich ist, und daher das Ausweisdokument vorzeitig ungültig wird. In diesem Fall müssen Sie rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen Reisepass beantragen.

    Geltungsdauer: 6 Jahre

  • Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel mindestens 2 Wochen.

    Frist: 2 Wochen

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende