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Finanzen

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Zahlung der Grundsteuer sowie Landwirtschaftskammerbeitrag und Kirchensteuer

Die Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg weist darauf hin, dass für die Grundsteuer sowie den Landwirtschaftskammerbeitrag und die Kirchensteuer im Kalenderjahr 2015 erstmalig sogenannte Dauerbescheide versandt wurden. Diese behalten bis zum Erhalt eines neuen (Dauer-)Bescheides ihre Gültigkeit. Ein neuer Bescheid wird nur noch erstellt, wenn sich Änderungen (z.B. an der Steuerpflicht oder dem Steuergegenstand) ergeben.

Wir weisen daher vorsorglich auf die rechtzeitige Überweisung der Abgaben hin.

Für diejenigen, die sich am SEPA-Lastschriftverfahren beteiligen, werden die Beträge zur jeweiligen Fälligkeit von Ihrem Konto abgebucht.

Die Abgabenpflichtigen, die keine Ermächtigung zur Abbuchung der Abgaben erteilt haben, werden gebeten, diese zu den Fälligkeitsterminen 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11 - bei Jahreszahlern zum 01.07. – eines jeden Kalenderjahres an die Verbandsgemeindekasse Kirchberg zu entrichten. Die Höhe und Fälligkeiten der Abgaben für das Jahr 2023 entnehmen Sie bitte aus dem zuletzt ergangenen Dauerbescheid.

Den Vordruck zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates erhalten Sie bei der Verbandsgemeindekasse oder auf unserer Homepage unter www.kirchberg-hunsrueck.de.

Die Verbrauchsabrechnung (Wassergeld/Abwassergebühr) der Verbandsgemeindewerke erfolgt weiterhin jährlich, aber mit gesondertem Bescheid.

Für Fragen zu den Dauerbescheiden steht Ihnen Frau Jakobi, Zimmer 313 (Tel.: 06763/910-216) zur Verfügung. Bei Fragen zum SEPA-Lastschriftverfahren wenden Sie sich bitte an Frau Bardtke, Zimmer 220 (Tel: 06763/910-222).

Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg (Hunsrück)


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