Kommunale Energie Kirchberg - KEK AÖR
Die Verbandsgemeinde Kirchberg, die Stadt Kirchberg und alle 39 Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Kirchberg haben zum 01.04.2024 die "Kommunale Energie Kirchberg Anstalt des öffentlichen Rechts" (KEK) gegründet.
Organe des KEK sind der Verwaltungsrat und der Vorstand. Dem Verwaltungsrat gehören alle Ortsbürgermeister*innen, der Stadtbürgermeister und der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kirchberg an. Bürgermeister Peter Müller ist gleichzeitig Vorsitzender des Verwaltungsrates.
Die konstituierende Sitzung des Verwaltungsrates der KEK fand am 03. April 2024 statt.
Zum Vorstand der KEK wurde Oberverwaltungsrat Hans-Jürgen Dietrich, der die Gründung der KEK maßgeblich gesteuert hat, bestellt. Die Betriebsführung wurde auf die Verbandsgemeinde Kirchberg übertragen.
Mit der Gründung der KEK wurden die Aufgaben Erzeugung, Speicherung, Transport, Nutzung und Vermarktung von erneuerbaren Energien aller Ortsgemeinden und der Stadt Kirchberg auf eine starke Anstalt des öffentlichen Rechts übertragen und somit künftig gebündelt wahrgenommen. Alle 41 Gebietskörperschaften der Verbandsgemeinde Kirchberg sind gleichermaßen vertreten.
Folgende wesentliche Punkte stehen im Vordergrund:
- Gemeinsam die Wertschöpfung durch erneuerbare Energien in unserer Region behalten
- Steuerung von ausweisbaren Flächen für die AöR im Zusammenspiel mit der Flächennutzung der Verbandsgemeinde Kirchberg, die ja selbst Mitglied der AöR ist
- Vermeidung von Wildwuchs in unserer Region, was erneuerbare Energien betrifft
- mögliche Beteiligung an weiteren Projekten anderer Träger, wie z.B. der gegründeten Kreisenergiegesellschaft
Erste Ziele der KEK sind der Bau und Betrieb eigener Energieerzeugungsanlagen zusammen mit ebenfalls als AöR geführten kommunalen Stadtwerken. Am 30.04.2024 wurden Kooperationsverhandlungen mit den Stadtwerken Trier Anstalt des öffentlichen Rechts (SWT) beschlossen.
Zur rechtssicheren Umsetzung der Ziele soll das operative Geschäft über eine gemeinsame Erzeugungs-GmbH mit nachgelagerten Projekt-GmbH & Co. KGs für Einzelprojekte sowie eine gemeinsame Vermarktungs-GmbH für die Abgabe von Strom (z.B. im Bilanzkreis in der VG bzw. an den Markt) erfolgen.
Verbindliche Vereinbarungen mit Kooperationspartnern, Gesellschaftsgründungen für Erzeugung und Vermarktung sowie erste konkrete Planungen von Energieerzeugungsanlagen (z.B. Flächenphotovoltaikanlagen) werden noch im Laufe des Jahres 2025 erwartet. Nach zustimmender Beschlussfassung, Abschluss der erforderlichen Flächennutzungsplanverfahren (VG Kirchberg) sowie Bebauungsplanverfahren (betroffene Ortsgemeinden), Eigentümerzustimmung, Gutachten, Bauantrag und Baugenehmigung, Finanzierung, Ausschreibung und Vergabe kann dann mit dem Bau der Energieerzeugungsanlagen begonnen werden.