Informationen über Brandschutz erhalten

  • Leistungsbeschreibung

    Der vorbeugende Brandschutz umfasst Maßnahmen, die dazu dienen, Brände zu verhindern, ihre Ausbreitung einzudämmen und die Rettung von Personen sicherzustellen.

    Für den Brandschutz und die Gefahrenabwehr sind unterschiedliche Stellen zuständig:

    • die Gemeinden für den Brandschutz und die allgemeine Hilfe
    • die Landkreise für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche allgemeine Hilfe
    • die Landkreise und kreisfreien Städte für den Katastrophenschutz
    • das Land hat zur Erfüllung seiner zentralen Aufgaben das Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz in Koblenz eingerichtet und unterhält für Ausbildungszwecke hier die Feuerwehr- und Katastrophenschutzakademie

    Die Feuerwehr wird von der jeweils zuständigen Stelle finanziert. Zusätzlich unterstützt das Land, wodurch die Anschaffung von beispielsweisen neuen Geräten, persönlicher Schutzkleidung sowie Bau oder Renovierung der Feuerwehrhäuser möglich ist.

    Berufsfeuerwehr: Städte mit über 90.000 Einwohnern wie Kaiserslautern, Koblenz, Ludwigshafen, Mainz und Trier müssen eine Berufsfeuerwehr haben. Kleinere Gemeinden können ebenfalls eine Berufsfeuerwehr einrichten.

    Freiwillige Feuerwehr: Gemeinden ohne Berufsfeuerwehr müssen eine Freiwillige Feuerwehr aufstellen. Gibt es nicht genug Freiwillige, werden Menschen zum Dienst verpflichtet ("Pflichtfeuerwehr"). In größeren Städten ohne Berufsfeuerwehr gibt es oft Freiwillige Feuerwehren mit hauptberuflichen Kräften, wie in Neuwied, Worms, Speyer und Pirmasens.

    Werkfeuerwehr: In Betrieben mit erhöhtem Brand- oder Explosionsrisiko sowie anderen spezifischen Gefährdungen kann die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion anordnen, eine Werkfeuerwehr einzurichten. Diese kann aus haupt- und/oder nebenberuflichen Mitgliedern bestehen. Beispiele hierfür sind die Werkfeuerwehren von BASF, Boehringer und Schott-Glas.

    Die Ausbildung bei den rheinland-pfälzischen Feuerwehren erfolgt im Verbundsystem: von der Standortausbildung über die Kreisausbildung bis zur zentralen Schule in Koblenz.

    Künftig werden sämtliche nicht polizeilichen Hilferufe zentral von acht Integrierten Leitstellen entgegengenommen und koordiniert. Die Integrierten Leitstellen fungieren somit als einheitliche Meldestelle.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Die rechtlichen Grundlagen sowie zusätzliche Empfehlungen und technische Richtlinien finden Sie auf der Webseite der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz zum Download.

    Vertiefende Informationen erhalten Sie -  neben den Feuerwehren vor Ort – auch beim Ministerium des Innern und für Sport .


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich für allgemeine Fragen an die Feuerwehr Ihrer Gemeinde.

In Notfällen wählen Sie den Notruf 112.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende