Niedersohren
Ortsgemeinde Niedersohren
Die erste Erwähnung von Niedersohren befindet sich in einer Urkunde von König Albrecht mit Eberhard von Sponheim im Jahre 1301. Die Grafen von Sponheim besaßen dort auch einen Hof.
In der Ortsmitte steht das alte Backhaus "Backes", in welchem heute die Freiwillige Feuerwehr untergebracht ist. Wie in vielen anderen Orten auch, diente das Backhaus den Gemeindemitgliedern als Backstube und allgemeinenTreffpunkt.Als Neubau rechts vom Backes steht das neue Gemeindehaus.
Auf der Niedersohrener Gemarkung befinden sich vor- und frühgeschichtliche Gräber an der Ausoniusstraße und in der Nähe des heutigen Annahofes. Dort traten 1884 Bruchstücke eines römischen Grabdenkmals zutage. Es zeigt eine Szene aus dem täglichen Leben. Zudem wurde ein würfelförmiger Quader vom Fries eines 2. Grabmals gefunden.
Heute finden sich in Niedersohren einige schmuck renovierte Fachwerkhäuser.
Weitere Informationen: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz
Wappenbeschreibung und -begründung
Gespalten durch eine eingebogene, gestürzte schwarze Spitze, darin ein rotbewehrter und- gezungter Adler,
vorne in silber über einer blauen Schale ein blauer Krug, hinten in gold ein roter Schrägrechtsbalken.Niedersohren in der Pflege Sohren war Königsgut, daher der Reichsadler. 1301 ging es als Reichslehen an die Grafen von Sponheim und dann an deren Erben, die Markgrafen von Baden und die Grafen von Veldenz.
Nach der Teilung von 1707 waren die Markgrafen von Baden die alleinigen Landesherren.
Der rote Schrägbalken in Gold weist auf die Markgrafen hin.
Die beiden Gefäße aus der Hunsrück-Eifel-Kultur wurden aus Hügelgräbern im Gemeindewald, Distrikt 6, geborgen.Sitzungsniederschriften
Satzungen der Ortsgemeinde
Bebauungspläne
Folgende Ansprechpartner stehen Ihnen bei Fragen rund um das Thema Bebauungspläne zur Verfügung:
Suchergebnisse werden geladenKeine Mitarbeitende gefunden.Gesamtübersicht
Golfplatz Annahof
Im Langenacker
Im Unart
Im Unart II
Im Unart III
Jenseits der Bach
Perweid-Auf Kohlhauf
Bebauungsplan "Im Unart" - 1. Änderung/Erweiterung mit 2. Änderung Bebauungsplan "Golfplatz Annahof/Niedersohren-Dill" - Entwurf
Die Würdigung der Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sind erfolgt und es wurde der Feststellungsbeschluss gefasst, dass die formelle Planreife nach § 33 Abs. 1 Ziffer 1 BauGB eingetreten ist und damit Baurecht für diese Planfassung besteht. Wegen des sogenannten „Parallelverfahrens“ kann eine Inkraftsetzung erst erfolgen, wenn die Anpassung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirchberg abgeschlossen ist.
Bis zur Vorlage der endgültigen elektronischen Fassungen des Bebauungsplanes bleiben die Entwurfsunterlagen noch an dieser Stelle zur Information verfügbar; anschließend erfolgt die Veröffentlichung unter „Gemeinden / Ortsgemeinden / Niedersohren / Bebauungspläne“. Die endgültigen Planunterlagen werden grundsätzlich identisch sein, sie können lediglich teilweise geringfügige redaktionelle Ergänzungen enthalten.
Baugrundstücke
Derzeit stehen keine Baugrundstücke zum Verkauf.
Hochwasserschutzkonzept