ZV Gemeinschaftswald Bärenbach-Lautzenhausen

Zweckverband Gemeinschaftswald Bärenbach-Lautzenhausen

Der Zweckverband Gemeinschaftswald Bärenbach-Lautzenhausen wurde am 06.12.1961 gebildet. Die Anpassung an das Zweckverbandsgesetz wurde mit Zustimmung der Ortsgemeinderäte eine Verbandsordnung festgestellt und die Errichtung des Zweckverbandes beantragt. Am 01.01.1986 wurde der Zweckverband Gemeinschaftswald Bärenbach-Lautzenhausen durch die Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises in Simmern errichtet.

Die Organe des ZV Bärenbach-Lautzenhausen sind der Verbandsvorsteher, Herr Harald Rosenbaum, und die Verbandsversammlung. Die Verbandsversammlung setzt sich aus der Ortsgemeinde Lautzenhausen mit 60 v.H. und der Ortsgemeinde Bärenbach mit 40 v.H. zusammen.

Der Zweckverband Gemeinschaftswald Bärenbach-Lautzenhausen hat die Aufgabe, die im Forstamtsbezirk Zell (Mosel) gelegenen Waldgebiete „Grüneichen“ und „Entenpfuhl“ gemeinsam zu verwalten und die beiden Waldgebiete als Einheit zu bewirtschaften.

Der Verband verpachtet die Jagd in dem einen Eigenjagdbezirk bildenden Waldgebiet „Grüneichen“ und nimmt für das zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Zell gehörenden Waldgebiet „Entenpfuhl“ die Rechte und Pflichten der Ortsgemeinden Bärenbach und Lautzenhausen als Jagdgenossen wahr.