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Beteiligungsverfahren

Beteiligungsverfahren

Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB sollen Stellungnahmen in elektronischer Form übermittelt werden. Dies kann durch Erklärung mit dem nachfolgend zur Verfügung gestellten Online-Formular erfolgen.

Erklärung als Stellungnahme im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 BauGB


Zugang zu Bebauungsplänen

Die Bebauungspläne der Ortsgemeinden mit ihren Planzeichnungen und Textfestsetzungen finden Sie unter "Gemeinden", "Ortsgemeinden" und "Bebauungspläne". Sämtliche Bebauungspläne stehen Ihnen zur Einsichtnahme selbstverständlich auch in Papierform in unserem Hause zur Verfügung. Ob für ein Gebiet ein Bebauungsplan besteht, sagen wir Ihnen auf Anfrage gerne. Sie können aber auch auf den Seiten der jeweiligen Ortsgemeinden unter der Rubrik "Bebauungspläne" die "Übersichtskarten" herunterladen und so selbst nachprüfen, welche Bebauungspläne in der Gemeinde bestehen.

Eine vollständige digitale Sammlung aller rechtsverbindlichen Bebauungspläne finden Sie aber auch im "Geoportal Rhein-Hunsrück" (Fachkarten/Bauleitplanung).