Banner Öffnungszeiten

Hundehaltung

Hundehaltung / Gefährliche Hunde

Immer häufiger kommt es zu Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, die sich von Hunden bedroht fühlen. Oft sind die Hunde nicht angeleint und der Hundehalter ist nicht in unmittelbarer Nähe, um dies zu tun.
Spaziergänger fühlen sich belästigt, bedroht und häufig kommt es letztendlich zu Beißvorfällen, deren Sachverhalte durch das Ordnungsamt zu prüfen sind.

Die Verbandgemeinde Kirchberg (Hunsrück) hat zum 10.11.2006 eine Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen erlassen.
Hiernach dürfen Hunde auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen nur angeleint geführt werden (§ 2 Absatz 1 Satz 1 der Gefahrenabwehrverordnung). Außerhalb bebauter Ortslagen sind die Hunde umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern. Blindenhunde sind von dieser Vorschrift ausgenommen, sofern sie als solche besonders gekennzeichnet sind.

Ein Verstoß gegen diese Vorschrift stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 € geahndet werden kann.

Kommt es nun doch zu einem Beißvorfall, wird durch das Ordnungsamt nach Vorlage aller Sachverhalte geprüft, ob der Hund gefährlich im Sinne von § 1 Absatz 1 des Landesgesetzes über gefährliche Hunde (LHundG) einzustufen ist.