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Immissionen

Immissionen

Unter Immissionen versteht man Einwirkungen auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser sowie Kultur- und sonstige Sachgüter durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen.

Grundsätzlich hat sich jede Person so zu verhalten, dass schädliche Umwelteinwirkungen vermieden werden.

Oft kommt es zu Beschwerden, speziell bei Lärmbelästigungen und Luftverunreinigungen etc.

 

Einhaltung der Nachtruhe

Rechtsgrundlage: § 4 des Landesimmissionsschutzgesetzes (LimSchG)

Von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr (Nachtzeit) sind Betätigungen verboten, die zu einer Störung der Nachtruhe führen können.


Rasen mähen - aber nicht zur falschen Zeit!

Rechtsgrundlage: § 8 des Landesimmissionsschutzgesetzes (LimSchG)

Rasenmäher dürfen von Privatpersonen grundsätzlich nur in der Zeit von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr betrieben werden. Dies gilt nicht für Sonn- und Feiertage - an diesen Tagen darf kein Rasen gemäht werden.

Für die gewerbliche Nutzung gibt es keine Einschränkungen zur Mittagszeit; der Gartenbaubetrieb muss also seine Arbeiten nicht unterbrechen.

Besonders lärmintensive Gartengeräte wie Freischneider, verbrennungsmotorbetriebene Grastrimmer und -kantenschneider sowie Laubbläser und -sammler dürfen - sowohl im privaten Bereich als auch im gewerblichen Bereich - nur werktags zwischen 9.00 Uhr und 13.00 Uhr sowie von 15.00 Uhr - 17.00 Uhr betrieben werden.

Bei Störungen empfiehlt es sich, mit dem Verursacher zu sprechen und ihn zu bitten, die Betriebszeiten einzuhalten. Sollte dies nicht funktionieren, sind die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden oder für den gewerblichen Bereich die Regionalstellen Gewerbeaufsicht der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord oder Süd die Ansprechpartner.
Für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirchberg (Hunsrück) ist für den gewerblichen Bereich die Regionalstelle Gewerbeaufsicht in Idar-Oberstein, Tel. 06781 / 5650 zuständig.

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter unseres Ordnungsamtes gerne zur Verfügung.