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Schutz vor Überflutung und Rückstau

Schutz meines Hauses vor Überflutung und Rückstau


Was kann ich selbst tun und welche Hilfe kann ich bekommen?

Die sogenannten „Starkregenereignisse“ haben in den letzten Jahren zugenommen. Dabei gehen große Regenwassermengen zum Teil bis zu ¼ der Jahresniederschlagsmenge in kurzer Zeit und örtlich begrenzt nieder. Menge und Ort sind im Gegensatz zu Hochwasser an größeren Gewässern mit Pegelmessung wissenschaftlich nicht vorzeitig und exakt vorhersagbar. Es kann jede und jeden treffen, auch weiter entfernt von Bächen und Flüssen, auch dort, wo man noch nie etwas mit Hochwasser zu tun gehabt hat. Die Abwasserwerke sind nicht verpflichtet, die Straßenkanäle so zu dimensionieren, dass jedes erdenkbare Regenereignis aufgenommen werden kann. Aufgrund überlasteter Kanäle schafft sich das Wasser bei Starkregenereignissen oberirdische Abflusswege durch die Ortschaft.

Bei Starkregenereignissen kann es daher sowohl durch Hochwasser, durch oberflächlich zufließendes Niederschlagswasser als auch durch Rückstau aus der Straßenleitung in die Kanalhausanschlüsse zu Überflutungen kommen.

Dadurch kann es zu hohen Schäden an Gebäuden und am Inventar kommen.

Neben den öffentlichen Vorsorgemaßnahmen wie Hochwasserschutzkonzepte und Vorsorgemaßnahmen am Gewässer oder im Zuflussbereich von Außengebieten gibt es drei private Handlungsbereiche, für die Sie selbst Sorge tragen sollten, um Schäden an Ihrem Gebäude zu vermeiden oder zu mindern:

1. Verhaltensregeln

Im Falle von Hochwasser- und/oder Starkregenereignissen sollten Sie sich an folgende Verhaltensregeln halten:

  • Bleiben Sie in einem hochwassersicheren Teil des Gebäudes.
  • Schalten Sie den Strom für Gebäudeteile und Räume ab, die von eindringendem Wasser gefährdet oder betroffen sind.
  • Bei einem Notfall wählen Sie den Notruf der Feuerwehr (112).
  • Benutzen Sie ein Mobiltelefon nur im Notfall, um eine Überlastung des Netzes zu vermeiden.
  • Helfen Sie Nachbarn. Achten Sie auf hilfsbedürftige Personen in der Nähe.

2. Technische Schutzmaßnahmen am eigenen Haus

2.1 Gegen oberflächlich zufließendes Wasser müssen Sie sich selbst schützen.

Dabei sollte möglichst schon beim Bau des Gebäudes beachtet werden, dass durch Schutzvorkehrungen wie

  • überflutungssichere Hauseingänge,
  • Schutzelemente bei außenliegenden Kellertreppen (zum Beispiel durch Einbau einer Schwelle),
  • Einborden von Kellerfenstern,
  • Anheben oder Aufkanten von Lichtschächten
  • und Anstiege bei Garageneinfahrten

das Wasser nicht ins Gebäude eindringen kann.

 

2.2 Auch gegen Rückstau aus der Straßenleitung in die Kanalhausanschlüsse müssen Sie sich selbst schützen.

Im Falle eines Rückstaus in der Straßenleitung steigt das Abwasser maximal auf Höhe der Straße bis zur sogenannten Rückstauebene an und fließt dann oberflächlich ab.

Bei einem Rückstau aus der Straßenleitung in die Hausanschlüsse sind alle Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene gefährdet und müssen gesichert werden. Dies betrifft in der Regel alle Ablaufstellen im Keller, wie Toiletten, Waschbecken, Bodenabläufe bis hin zum Tropfkörperüberlauf der Heizung.

Gegen Rückstau aus der Straßenleitung in die Kanalhausanschlüsse hat sich jeder Grundstückseigentümer nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik selbst zu schützen. Dies ist in § 11 der Allgemeinen Entwässerungssatzung entsprechend der Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz eindeutig geregelt. Die Rechtslage wird von der Gerichtsbarkeit als unstrittig angesehen. Wir weisen darauf hin, dass Versicherungsunternehmen bei fehlender Rückstausicherung aus vorgenannten Gründen die Zahlung von Schadensersatzleistungen für Rückstauschäden grundsätzlich ausschließen.

Möglichkeiten des Schutzes vor Rückstau aus der Straßenleitung sind entweder Hebeanlagen mit Rückstauschleife, bei denen auch während des Rückstaufalles eine Ableitung möglich ist, oder reine Rückstausicherungen. Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Installation wenden Sie sich bitte an ausgewiesene Fachunternehmen.

3. Versichern Sie Ihr Anwesen gegen Elementarschäden

Eine Elementarschadenversicherung ist eine unverzichtbare Ergänzung Ihrer Wohngebäude- und Hausratversicherung. Sie sind damit umfassend gegen Naturgefahren, auch gegen Hochwasser und Starkregen, versichert. Wer sich nicht versichert, handelt grob fahrlässig in Bezug auf die Absicherung eigener Vermögenswerte. Das Land Rheinland-Pfalz, die Versicherungswirtschaft und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz betreiben seit 2013 eine Kampagne, um Hausbesitzer zum Abschluss einer Elementarschadenversicherung zu bewegen. Im Rahmen der Kampagne hat die Versicherungswirtschaft zugesichert, dass jedes Objekt versicherbar ist, auch solche mit hohem Risiko. Für solche Objekte kommen dann individuelle Versicherungslösungen mit Selbstbehalten, Risikoausschlüssen oder höheren Prämien in Frage. Fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach und vergleichen Sie ggfls. die Angebote mehrerer Versicherungsgesellschaften. Dazu gibt es auch ein kostenloses Beratungsangebot der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz unter der Hotline 06131-2848868 (montags: 9 bis 12 Uhr und mittwochs 13 bis 16 Uhr).