Standrohrmiete
Standrohrmiete
Bei den Verbandsgemeindewerken Kirchberg kann auf Antrag und nach vorheriger telefonischer Rücksprache nur zu bestimmten Zeiten ein Standrohr für die Entnahme von Wasser aus einem öffentlichen Hydranten in den Versorgungsbereichen der Verbandsgemeinde Kirchberg und der Zweckverbände Wasserwerk Hunsrück I und II ausgeliehen werden.
Ausgabe und Rücknahme erfolgen nach vorheriger Terminabsprache ausschließlich am Bauhof der
Verbandsgemeindewerke Kirchberg, Im Bohnengarten 16, 55481 Kirchberg
zu den nachfolgend genannten Zeiten.
Die Ausgabe der Standrohre findet ausschließlich
dienstags zwischen 7:30 und 8:30 Uhr,
die Rücknahme
donnerstags zwischen 14:00 und 15:30 Uhr
statt. Außerhalb dieser Zeiten ist eine Ausgabe oder Rücknahme nicht möglich.
Für das Ausleihen eines Standrohres muss eine Kaution in Höhe von 1.000,00 EUR hinterlegt werden. Die Kaution kann nur in bar oder per Banküberweisung gezahlt werden. Nach Rückgabe des Standrohres erhalten Sie eine Abrechnung der entstandenen Kosten (Tagesmiete und Wasserverbrauch). Für Beschädigungen am Standrohr haftet derjenige, auf dessen Namen das Standrohr ausgeliehen wurde. Die Tagesmiete beträgt 1,00 €/Tag.
Sämtliche Forderungen werden mit der hinterlegten Kaution verrechnet. Guthaben zu Ihren Gunsten werden zurückerstattet. Restforderungen sind innerhalb eines Monats an die Verbandsgemeindekasse Kirchberg zu überweisen.
Das Antragsformular und ein Merkblatt mit Hinweisen und Informationen für die Nutzung von Standrohren und Unterflurhydranten finden Sie hier:
Hinweis:
Die Hydrantenstandrohre werden vom Wasserversorger grundsätzlich nur für bauliche, gewerbliche und kommunale Zwecke herausgegeben. Zu den gewerblichen Zwecken im Sinne der Satzung zählen auch Veranstaltungen von Vereinen und landwirtschaftliche Nutzungen.
