Lautzenhausen

Zahlreiche frühe Siedlungsspuren auf der Gemarkung Lautzenhausen belegen, dass das Gebiet schon lange vor der urkundlichen Ersterwähnung des Dorfes besiedelt war. Die Bodenfunde reichen zurück in die Eisenzeit. Erstmals urkundlich erwähnt wird Lautzenhausen in einer Urkunde von 1338. Die Grafen von Sponheim, die als Besitzer der Burg Dill unter anderem auch in Lautzenhausen Herrschaftsrechte ausübten, übertrugen Teile der Burg mit den dazugehörigen Orten dem mächtigen Erzbischof Balduin von Trier.
Bis in die 50er Jahre war der Ort landwirtschaftlich geprägt, mit dem Bau des Flughafen Hahns, wurde diese Entwicklung jedoch grundlegend verändert. Dieser Umbruch hinterlässt bis heute Spuren im Ort Lautzenhausen; durch Bevölkerungszuwachs und Ausweisung von Bau- und Gewerbeflächen sowie Zuwächse von Verkehrsströmen.
Trotz diverser Veränderungen im Umfeld Lautzenhausens, sind doch noch viele dörfliche Strukturen erhalten geblieben.
Weitere Informationen: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz
Wappenbeschreibung und -begründung
Unter blauem Schildhaupt, darin eine silberne Doppelschwinge, blau-gold geschachtes Schild mit überhöhter, eingebogener blauer Spitze, darin ein silberner Brunnen.
Das Schach und die vorherrschenden Wappenfarben (blau-gold) weisen auf die ehemaligen Gebietsherren, die Grafen von Sponheim (Vordere Grafschaft) hin.
Seit mehreren Jahrzehnten ist die Ortslage von Lautzenhausen unmittelbar mit der Liegenschaft des
US-Fliegerhorstes Hahn verbunden,der zudem eine nicht unerhebliche wirtschaftliche Bedeutung für die Gemeinde hat.
Hierfür steht die silberne Doppelschwinge auf blauem Grund.
Der stilisiert dargestellte, nicht mehr existente Dorfbrunnen soll an den alten Gemeindemittelpunkt und damit auch an die dörfliche Gemeinschaft als wichtige Grundlage des Gemeinwesens erinnern.Sitzungsniederschriften
Satzungen der Ortsgemeinde
Bebauungspläne
Folgende Ansprechpartner stehen Ihnen bei Fragen rund um das Thema Bebauungspläne zur Verfügung:
Gesamtübersicht
Stellplatzsatzung
Werbeanlagensatzung
Autohof Lautzenhausen
In den Kappesstücker I
Hinweis:
Gemäß Landesverordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereiches für den Flughafen Frankfurt-Hahn vom 27.07.2016, in Kraft getreten am 19.08.2016, und entgegen dem Hinweis in den Textfestsetzungen des Bebauungsplanes befindet sich der Geltungsbereich des Bebauungsplanes nicht mehr in der Lärmschutzzone 2. Somit bestehen bei der Errichtung von Wohngebäuden keine diesbezüglichen Schallschutzanforderungen.In den Kappesstücker II
Hinweis:
Gemäß Landesverordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereiches für den Flughafen Frankfurt-Hahn vom 27.07.2016, in Kraft getreten am 19.08.2016, und entgegen dem Hinweis in den Textfestsetzungen des Bebauungsplanes befindet sich der Geltungsbereich des Bebauungsplanes nicht mehr in der Lärmschutzzone 2. Somit bestehen bei der Errichtung von Wohngebäuden keine diesbezüglichen Schallschutzanforderungen.In den Kappesstücker II, 1. Änderung, Entwurf
Hinweis:
Die Würdigung der Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und der Satzungsbeschluss sind erfolgt. Damit ist die formelle Planreife (Baurecht) nach § 33 Abs. 1 Ziffer 1 BauGB eingetreten. Bis zur Vorlage der endgültigen digitalen Fassungen des Bebauungsplanes bleiben die Entwurfsunterlagen noch an dieser Stelle zur Information verfügbar; anschließend erfolgt die Veröffentlichung unter „Gemeinden / Lautzenhausen / Bebauungspläne“.Mühlenweg
Oberdorf
Unterdorf I
Wassergall
Bebauungsplan "Unterdorf II" - Entwurf
Die nachfolgenden Dateien geben den Inhalt des Entwurfs des Bebauungsplanes wieder und waren Bestandteil der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden/Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.
Hinweis:
Als nächster Verfahrensschritt steht die Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen an.Bebauungsplan "Unterdorf III" Entwurf
Die nachfolgenden Dateien geben den Inhalt des Entwurfs des Bebauungsplanes wieder und waren Bestandteil der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden/Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.
Hinweis:
Als nächster Verfahrensschritt steht die Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen an.Bebauungsplan "Gewerbepark am Flughafen Frankfurt-Hahn" Entwurf
Die Würdigung der Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren ist erfolgt und es wurde ein Feststellungsbeschluss gefasst, dass die formelle Planreife nach § 33 Abs. 1 Ziffer 1 BauGB eingetreten ist und damit Baurecht besteht.
Bis zur Vorlage der endgültigen elektronischen Fassungen des Bebauungsplanes bleiben die Entwurfsunterlagen noch an dieser Stelle zur Information verfügbar. Die endgültigen Planunterlagen werden grundsätzlich identisch sein, sie können lediglich teilweise geringfügige redaktionelle Ergänzungen enthalten.
Baugrundstücke
Derzeit stehen keine Baugrundstücke zum Verkauf.
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