Sohren

Anerkannte Fremdenverkehrsgemeinde.
Sohren wurde als Reichslehen vom Kaiser an die Grafen von Sponheim verliehen. Die erste urkundliche Erwähnung war im Jahre 1286 bei den Grafen von Sponheim über das Patronatsrecht der Kirche. 1301 besaß Graf Johann II. von Sponheim-Kreuznach das Reichslehen. Dazu gehörten 10 umliegende Dörfer, die sogenannte Sohrener Pflege. Die Grafen von Sponheim besaßen im Ort einen festen Hof, das "Schloss", an das heute noch die Schlossstraße erinnert. Der Ort war bereits im 13. Jahrhundert Mittelpunkt eines großen Kirchspiels.
Auf der Gemarkung sind mehrere vor- und frühgeschichtliche Funde nachweisbar, unter anderem römische Gebäudereste "Im Anspann", "In der Eisenkaul" sowie ein römischer Gutshof im Flur "Bierfink" und römische Münzen aus dem 3. Jahrhundert.
Unter den spätgotischen Kirchenbauten auf dem Hunsrück nimmt die evangelische Kirche in Sohren eine besondere Stellung ein. Sie besitzt einen Turm mit einem bei uns seltenen achteckigen Grundriss, der zudem in recht kühner Konstruktion auf das Gewölbe des Chorraumes aufgelegt ist. Der schon früh bezeugte Pfarrsitz in Sohren und das Michael-Patrozinium dieser Kirche machen einen sehr frühen Kirchenbau wahrscheinlich. Die ältesten Teile der heutigen Kirche gehen auf das 15. Jahrhundert zurück.
1684 wurde das Simultanetum eingeführt, das bis 1907 bestand. In dieser Zeit gab es so manche Streitigkeit. Nach Aufhebung des Simultaneums behielten die Evangelischen die alte Kirche und zahlten der katholischen Gemeinde für den Neubau 14.000 Reichsmark.
Die kath. Pfarrkirche, St. Michael, entstand 1906 nach den Plänen des Kölner Architekten Eduard Endler.
Sehenswerte Relikte aus der Zeit des Eisenbahnbaues sind der alte Bahnhof in Sohren und der im Jahr 1901 errichtete Wasserturm zur Versorgung der Dampflokomotiven. Das Bahnhofsgebäude steht unter Denkmalschutz. Die Strecke Simmern-Kirchberg wurde 1902 über Sohren nach Morbach verlängert. Nach Stilllegung der Bahnstrecke wurde es renoviert und als Gastronomiebetrieb genutzt.
Eine jüdische Gemeinde hatte im Ort eine Synagoge, welche 1952 versteigert wurde. Der jüdische Friedhof befindet sich nördlich des Dorfes im Wald und wurde vermutlich schon 1850 angelegt. Der älteste lesbare Grabstein ist aus dem Jahr 1870.
Weitere Informationen: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz
Wappenbeschreibung und -begründung
In Schwarz ein von Blau und Gold in zwei Reihen geschachter Balken;
darüber schwebend eine goldene Blätterkrone mit blauen und roten Besatzsteinen.Das Wappen ist dem für 1599 und später belegten Gerichtssiegel der Pflege Sohren nachgebildet.
Das Siegelbild ist ein geschachter Querbalken mit einer Laubkrone darüber.
Die Umschrift lautet: DES. GERICHTS. SORN.Sitzungsniederschriften
Satzungen der Ortsgemeinde
Bebauungspläne
Folgende Ansprechpartner stehen Ihnen bei Fragen rund um das Thema Bebauungspläne zur Verfügung:
Übersichtskarte
Am Berg
Auf der Eisenkaul
Im Grund
In der Sitters
Kreuzungsbereich B50/L194
Unterst Anspann
Vor Gräfenheck
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Bereitstellungslager B 50" Entwurf
Die nachfolgenden Dateien geben den Inhalt des Entwurfs des Bebauungsplanes wieder und waren Bestandteil der bisherigen Beteiligungsvefahren.
Hinweis:
Als nächster Verfahrensschritt steht die Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen an.Bebauungsplan "Weizenacht" Entwurf
Aktuelle Offenlagen/Beteiligungsverfahren
Die nachfolgenden Dateien geben den Inhalt des Entwurfs des Bebauungsplanes wieder und waren Bestandteil der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden/Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.Hinweis:
Als nächster Verfahrensschritt steht die Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen an.Bebauungsplan "Auf der Eisenkaul, 1. Änderung" Entwurf
Der Satzungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Eisenkaul“ ist erfolgt. Damit ist die formelle Planreife (Baurecht) nach § 33 Abs. 1 Ziffer 1 BauGB eingetreten.
Bis zur Vorlage der endgültigen elektronischen Fassungen der Bebauungsplanänderung bleiben die Entwurfsunterlagen noch an dieser Stelle zur Information verfügbar; anschließend erfolgt die Veröffentlichung unter „Gemeinden / Ortsgemeinden / Sohren / Bebauungspläne“.Bebauungsplan "Auf der Eisenkaul, 2. Änderung" Entwurf
Die Würdigung der Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sind erfolgt und es wurde der Feststellungsbeschluss gefasst, dass die formelle Planreife nach § 33 Abs. 1 Ziffer 1 BauGB eingetreten ist und damit Baurecht für diese Planfassung besteht. Wegen des sogenannten „Parallelverfahrens“ kann eine Inkraftsetzung erst erfolgen, wenn die Anpassung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirchberg abgeschlossen ist.
Beachten Sie bitte, dass bis zur Inkraftsetzung/Rechsverbindlichkeit des Bebauungsplanes keine Möglichkeit besteht, Unterlagen im Freistellungsverfahren bei uns einzureichen. Die Einreichung der Unterlagen kann bis dahin nur als Bauantrag für eine Baugenehmigung im vereinfachten Genehmigungsverfahren erfolgen. Genehmigungsbehörde ist die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis in Simmern.Bis zur Vorlage der endgültigen elektronischen Fassungen des Bebauungsplanes bleiben die Entwurfsunterlagen noch an dieser Stelle zur Information verfügbar; anschließend erfolgt die Veröffentlichung unter „Gemeinden / Ortsgemeinden / Sohren / Bebauungspläne“. Die endgültigen Planunterlagen werden grundsätzlich identisch sein, sie können lediglich teilweise geringfügige redaktionelle Ergänzungen enthalten.
Bebauungsplan "Auf der Eisenkaul, 3. Änderung" Entwurf
Der Satzungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Eisenkaul“ ist erfolgt. Damit ist die formelle Planreife (Baurecht) nach § 33 Abs. 1 Ziffer 1 BauGB eingetreten.
Bis zur Vorlage der endgültigen elektronischen Fassungen der Bebauungsplanänderung bleiben die Entwurfsunterlagen noch an dieser Stelle zur Information verfügbar; anschließend erfolgt die Veröffentlichung unter „Gemeinden / Ortsgemeinden / Sohren / Bebauungspläne“.Hinweis:
Für Vorhaben im Bereich der 3. Änderung gelten die Textfestsetzungen der 1. Änderung des Bebauungsplanes, die ebenfalls noch nicht rechtsverbindlich ist, sondern Planreife gem. § 33 BauGB hat (siehe oben!)Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Betriebshof Blümling Baulogistik" Entwurf
Die Würdigung der Stellungnahmen im letzten Beteiligungsverfahren und der Satzungsbeschluss sind erfolgt. Damit ist die formelle Planreife (Baurecht) nach § 33 Abs. 1 Ziffer 1 BauGB eingetreten. Bis zur Vorlage der endgültigen digitalen Fassungen des Bebauungsplanes bleiben die Entwurfsunterlagen noch an dieser Stelle zur Information verfügbar; anschließend erfolgt die Veröffentlichung unter „Gemeinden / Sohren / Bebauungspläne“.
Bebauungsplan "In der Sitters" - 2. Änderung Entwurf
Die Würdigung der Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und der Satzungsbeschluss sind erfolgt. Damit ist die formelle Planreife (Baurecht) nach § 33 Abs. 1 Ziffer 1 BauGB eingetreten.
Bis zur Vorlage der endgültigen digitalen Fassungen des Bebauungsplanes bleiben die Entwurfsunterlagen noch an dieser Stelle zur Information verfügbar; anschließend erfolgt die Veröffentlichung unter „Gemeinden / Sohren / Bebauungspläne“.
Baugrundstücke
Derzeit stehen keine Baugrundstücke zum Verkauf.
Örtliches Hochwasserschutzkonzept